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VKI klagte erfolgreich gegen Rückforderungen von Fonds

Der VKI klagte erfolgreich gegen Rückforderungen eines insolventen Schiffsfonds.
Der VKI klagte erfolgreich gegen Rückforderungen eines insolventen Schiffsfonds. ©REUTERS/Lisi Niesner
Gegen Zahlungsaufforderungen an Gläubiger im Zusammenhang mit der Insolvenz eines deutschen Schiffsfonds hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erfolgreich geklagt.

Nach VKI-Angaben hatten hunderte Personen vom Insolvenzverwalter des Fonds Reefer 1 die Aufforderung erhalten, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Betroffene, die im Zuge dessen bereits Zahlungen an den Insolvenzverwalter erbracht haben, bekommen diese zurückerstattet.

Erfolgreiche VKI-Klage gegen Rückforderungen von Fonds

Der Schiffsfonds Reefer 1 ist einer von zahlreichen Fonds unter dem Dach des deutschen Emissionshauses MPC. Im November 2019 war über den Fonds, an dem hunderte österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher als Kommanditisten beteiligt waren, ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuletzt forderte der Insolvenzverwalter die Gläubiger dazu auf, bereits geflossene Gelder in Höhe von etwa 14 Prozent des Zeichnungskapitals zurückzuzahlen.

Insolvenzverwalter argumentierte mit einem Freistellungsanspruch

Der Insolvenzverwalter argumentierte dabei mit einem Freistellungsanspruch durch die Treuhandkommanditistin TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft. Als Treuhandkommanditisten können sich Anleger (im Gegensatz zu Direktkommanditisten) anonym als Treugeber an einem Fonds beteiligen. Dies war bei vielen österreichischen Anlegerinnen und Anlegern der Fall, erklärte Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, gegenüber der APA.

Rechtswidrigkeit der Klausel durch Verbandklage des VKI festgestellt

Der Freistellungsanspruch besagt, dass die TVP etwaige Verbindlichkeiten an ihre Treugeber, also die Anleger, abtreten kann. Im Zuge einer Verbandsklage des VKI wurde allerdings die Rechtswidrigkeit der entsprechenden Klauseln festgestellt. "Damit ist die Basis für die Rückforderungen weggefallen", so Hirmke.

Insolvenzverwalter verpflichtete sich die Forderungen gegen Anleger aufzugeben

Laut Aussendung verpflichtete sich der Insolvenzverwalter durch das Handeln des VKI dazu, die Forderungen gegen die Anleger aufzugeben und bereits getätigte Zahlungen rückabzuwickeln. Mehrere hunderttausend Euro, die in den letzten Tagen von österreichischen Anlegerinnen und Anlegern an den Insolvenzverwalter überwiesen wurden, werden nun innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

(APA/Red)

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