VKI klagt Mobilfunker wegen irreführender Werbung
Viele Konsumenten sind empört, weil die Mogelpackungen nicht erkennbar sind. Erst im Kleingedruckten finden sich Hinweise, dass es Ausnahmen und Einschränkungen zu den auf den ersten Blick günstigen Tarifen gibt. Einschränkungen, die in der Werbung tunlichst verschwiegen werden und die Verbraucher in die Irre führen, so der Minister im ORF-konkret-Interview.
Das ORF-Magazin bringt vier Praxisbeispiele:
Beispiel 1: Die große Plaudertasche des Anbieters One. Bei der Werbung Null Cent in alle Netze wird verschwiegen, dass es Verbindungen gibt – wie etwa zum Netz von 3, die kostenpflichtig sind. Von Null Cent in alle Netze also keine Rede.
Beispiel 2: Der Tarif GÜNTA von tele.ring/T-Mobile. 3 Cent in alle Netze – keine Grundgebühr, lockt die Werbebotschaft die Kunden. Nur im Kleinstdruck ist zu lesen, dass ein Mindestgesprächsumsatz von 15 Euro im Monat getätigt werden muss – und das entspricht 500 Gesprächsminuten im Monat. Wer nur 200 Minuten spricht, zahlt ebenso 15 Euro, also 7,5 Cent pro Minute – von 3 Cent keine Rede mehr.
Beispiel 3: Der Tarif WILLI von tele.ring/T-Mobile betrifft das Internet und suggeriert nach Ansicht der Konsumentenschützer, dass um 20 Euro/Monat unbegrenztes Download-Volumen zur Verfügung stünde. Tatsächlich ist das Volumen mit 3 GB pro Abrechnungsperiode begrenzt, wer mehr surft, zahlt mehr. Von unbegrenzt also keine Rede.
Beispiel 4: Der Tarif 3NoLimits von 3/Hutchinson wirbt mit unbegrenzt telefonieren und unbegrenzt mobil fernsehen um 24 Euro pro Monat. Dieser Tarif ist in Wahrheit auf 1.000 Minuten beschränkt.