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Viertel der Zahnpasta aus Billiggeschäften beanstandet

Bei einer Untersuchung von Zahnpasta - vorwiegend aus Billiggeschäften - in Österreich wurden insgesamt 19 von 88 gezogenen Proben beanstandet.

Bei zwei wurde DEG (Diethylenglycol) nachgewiesen: Eine Substanz, die u. a. als Frostschutz- und Lösungsmittel eingesetzt wird und in der Kosmetikindustrie seit heurigen November verboten ist.

Vier Proben wurden als “irreführend” beanstandet, teilte die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) am Donnerstag mit.

DEG wurde ein Mal in einer Konzentration von 3,61 Prozent und ein Mal unter der Bestimmungsgrenze von 0,1 Prozent gefunden – letzteres bedeutet laut AGES, dass das Diethylenglycol zwar nachgewiesen werden konnte, allerdings in so kleinen Mengen, dass eine exakte mengenmäßige Bestimmung nicht mehr möglich ist. Die Probe mit dem höheren Wert wurde beanstandet.

Hohe Aufnahmemengen von DEG können zu akutem Nierenversagen führen. Seit 4. November 2009 darf DEG hierzulande in kosmetischen Mitteln nicht mehr eingesetzt werden; ein Gehalt bis zu 0,1 Prozent wird als Spuren von Bestandteilen akzeptiert.

Drei der als “irreführend” beanstandeten Proben warben damit, keine künstlichen Inhaltsstoffe zu besitzen, obwohl das künstliche Konservierungsmittel “Methylparaben” gefunden wurde und bei einer Zahnpasta wurde mit Teebaumöl geworben, das aber nachweislich nicht eingesetzt worden war. Bei 15 Proben gab es Kennzeichnungsmängel.

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