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Vierjährige konnte nur "Mama" sagen: Freispruch für Eltern

Wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht hatten sich seit vergangenem April die Eltern eines vierjährigen Mädchens im Wiener Straflandesgericht zu verantworten.

Als im Sommer 2007 das Jugendamt intervenierte, beherrschte das Kind ganze drei Wörter: “Mama”, “Bauchi” und “Sitzi”. Dessen ungeachtet ist das Paar am Montagnachmittag vom Anklagevorwurf freigesprochen worden.

Ausschlaggebend war das Gutachten einer Kinderpsychologin, die keine eindeutigen Feststellungen darüber treffen konnte, ob das Kind sich anders entwickelt hätte, wenn man sich seiner mehr angenommen hätte. Das Verhalten der Eltern damit als kausal für den Zustand der Vierjährigen nachzuweisen, ließ sich nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit feststellen. Das Gericht fällte daher Freisprüche im Zweifel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Zwei Sozialarbeiterinnen hatten im Vorjahr routinemäßig in der Wohnung in einer tristen Gemeindebau-Anlage in Wien-Floridsdorf Nachschau gehalten. Sofort fiel ihnen auf, dass das Kinderzimmer mit einem Riegel von außen versperrt war. Die Fersen des kleinen Mädchens waren wund gewetzt, weil die Kleine offensichtlich in viel zu kleine Schuhe gezwängt wurde. Den Eltern – er 36 Jahre alt, als Arbeiter in einem Baumarkt beschäftigt, sie 33 und arbeitslos – wurde in weiterer Folge das Kind abgenommen.

Eine Psychologin stellte fest, dass sich das Mädchen auf dem Entwicklungsstand einer Zweijährigen befand und offenkundig vernachlässigt worden war. Die Eltern wiesen das zurück und waren sich vor Gericht keiner Schuld bewusst.

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