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Vierjähriger nach Fenstersturz in Wien verstorben: Prozess gegen Vater und Stiefmutter

Der Vater und die Stiefmutter des Kindes müssen sich vor Gericht verantworten.
Der Vater und die Stiefmutter des Kindes müssen sich vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Der Vater und die Stiefmutter jenes Vierjährigen, der im April 2018 in Wien-Donaustadt aus einem Fenster stürzte und danach verstarb, müssen sich heute wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge vor Gericht verantworten.
Unfallhergang weiter unklar
Bilder des Unfallorts
Bub nach Fenstersturz verstorben

Nach dem tödlichen Fenstersturz eines Vierjährigen am 26. April 2018 in Wien-Donaustadt müssen sich am Donnerstag der Vater und die Stiefmutter des verunglückten Buben am Landesgericht verantworten. Die Anklage lautet auf gröbliche Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge. Im Verhandlungssaal gilt ein ausnahmsloses Fotografier- und Filmverbot.

Strafprozess nach tödlichem Fenstersturz eines Vierjährigen in Wien

Das Unglück ereignete sich in einer großen Wohnhausanlage in Hirschstetten. Der Vierjährige war nach dem Aufprall auf einen Betonweg nicht sofort tot. Eine zufällig vorbeikommende Ärztin leistete Erste Hilfe und leitete Reanimationsmaßnahmen ein. Letztlich hatte der Bub aber keine Überlebenschance.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, zu dem tragischen Geschehen – wenn auch nur fahrlässig – beigetragen zu haben. Der 28-jährige Vater und seine gleichaltrige Lebensgefährtin hatten den Buben bei geöffnetem Fenster unbeaufsichtigt in einem versperrten Zimmer spielen lassen. Möglicherweise wollten sie nicht gestört werden. Überdies waren die Fenstergriffe abmontiert worden – es wäre also gar nicht möglich gewesen, die Fenster kindersicher zu verschließen.

(APA/Red)

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