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Vienna.at-Podcast mit Scheidungsanwältin Susanna Perl-Lippitsch

Mag. Susanna Perl-Lippitsch ist Scheidungsanwältin in Wien.
Mag. Susanna Perl-Lippitsch ist Scheidungsanwältin in Wien. ©Susanna Perl Scheidungsboutique 360
Gerade bei Scheidungen wird das Thema Obsorge für viele Interessant. Wann darf ich meine Kinder sehen? Kann mein Partner mir das Recht meine Kinder zu sehen nehmen? Diese Fragen und andere beantwortet Scheidungsanwältin Susanna Perl-Lippitsch im Vienna.at-Podcast-Interview.
Wer die Obsorge für Kinder erlangen kann

Von Cornelia Grotte

Nach einem aktuellen Entscheid des OGH dürfen nun auch Urgroßeltern und Geschwister die Obsorge für Kinder übernehmen. Gerade wenn sich ein Paar scheiden lässt, ist das Thema brisant. Vienna.at hat die Wiener Scheidungsanwältin Mag. Susanna Perl-Lippitsch im Podcast-Interview befragt, was beim Thema Obsorge zu beachten und wie die aktuelle Rechtslage in Österreich ist. Hier ein Ausschnitt aus dem Interview, welches ihr im "Heast-Oida"-Podcast komplett hören könnt:

Es muss keinen Streit um die Obsorge für Kinder geben

Vienna.at: Was genau fällt juristisch gesehen alles genau unter den Begriff Obsorge?

Mag. Susanna Perl-Lippitsch: Die Obsorge ist ein Überbegriff. Es ist die gesetzliche Vertretung des Kindes. Das heißt, man kann das Vermögen verwalten, man kann das Kind an einer Schule anmelden, man kann Namensänderungen durchführen, man kann mit dem Kind ins Ausland reisen und man kann in ärztliche Behandlungen einwilligen. Das ist das Formale. Davon losgelöst ist die Frage der Betreuung der Kinder. In der Praxis wird das sehr oft verwechselt. Der Regelfall sollte sein, dass beide Elternteile gemeinsam mit der Obsorge betraut sind und die Betreuung ist wieder eine andere Frage. Da kommt es darauf an, wie oft der jeweilige Elternteil die Kinder tatsächlich betreut.

Die Betreuung kann also losgekoppelt von der Obsorge sein?

Ja völlig. Man kann die alleinige Obsorge als Elternteil haben und der andere Elternteil sieht die Kinder aber regelmäßig. Ich kann die gemeinsame Obsorge haben und der andere Elternteil sieht die Kinder gar nicht, weil er sich zum Beispiel nicht dafür interessiert. Das ist auch möglich.

Wenn ein verheiratetes Paar ein Kind bekommt, haben beide Elternteile die Obsorge. Ist das Paar aber unverheiratet, dann bekommt jedoch nur die Mutter die Obsorge. Wie können Väter in so einem Fall die Obsorge für ihr Kind bekommen?

In Österreich ist es so, dass, wenn die unverheiratete Mutter ein Kind bekommt, sie automatisch mit der alleinigen Obsorge betraut ist. Nach der Geburt können die Eltern zum Standesamt gehen. Dort gibt der Vater ein Vaterschaftsanerkenntnis ab und da kann man gleich beim Standesamt - die Eltern werden von den Beamten des Standesamtes darüber belehrt - die gemeinsame Obsorge beantragen. Wenn es von Seiten der Mutter dazu keine Zustimmung gibt, müsste sich der Vater an das Gericht wenden und einen Antrag auf Beteiligung an der gemeinsamen Obsorge stellen. Dann prüft das Gericht welche Gründe gegen die Mitbetrauung des Vaters an der Obsorge stehen.

Hat der Vater dann in jedem Fall ein Betreuungsrecht?

Ja. Das ist losgelöst zu beurteilen. Das eine ist, dass der Vater auch formal Mitspracherechte hat. Zum Beispiel, dass der Vater, wenn das Kind in seiner Betreuung ist und es passiert etwas, in eine ärztliche Behandlung einwilligen kann. Das andere ist, dass der Vater, wenn es bei der Betreuung Schwierigkeiten gibt, einen Antrag auf Ausübung seiner Kontakte stellen müsste. Da kann sich der Vater überlegen, wie es für ihn machbar ist, sein Kind zu sehen. Können sich die Eltern nicht einigen, wird das gerichtlich festgelegt.

Zur Person Susanna Perl-Lippitsch

Susanna Perl-Lippitsch wurde 1976 geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und im Anschluss daran absolvierte sie eine Ausbildung zur Mediatorin. 2008 absolvierte die Scheidungsexpertin die Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg.

In renommierten Kanzleien, wie Schatz & Partner Rechtsanwälte OEG und bpv Hügel Rechtsanwälte OG, konnte sie ihre fachlichen Kompetenzen vertiefen. Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist Frau Perl-Lippitsch auch Fachbuchautorin und Vortragende zum Thema Unterhalts- und Ehegüterrecht und darüber hinaus Prüfungskommissärin für die Rechtsanwaltsprüfung. Anfang dieses Jahres gründete sie mit ihrer Scheidungsboutique 360° ihre eigene Kanzlei, hochspezialisiert auf Scheidungs- und Erbrecht.

Das österreichische Wirtschaftsmagazin "Trend" wählt die Expertin seit 2013 laufend in die Top 10 der besten Familien- und Erbrechtsexpert:innen Österreichs. Perl-Lippitsch ist Mutter von drei Kindern, selbst geschieden und wieder verheiratet. Weitere Informationen über die Scheidungsboutique 360° finden Sie unter: https://susannaperl.at

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(cor)

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