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VfGH wies einige Corona-Impfpflicht-Anträge zurück

Der VfGH wies einige Anträge gegen das Corona-Impfpflicht-Gesetz aus formalen Gründen zurück.
Der VfGH wies einige Anträge gegen das Corona-Impfpflicht-Gesetz aus formalen Gründen zurück. ©APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
Eine Handvoll Anträge gegen die Corona-Impfpflicht wurden vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus formalen Gründen zurückgewiesen.
Corona-Impfpflicht bleibt im Sommer ausgesetzt
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Inhaltlich hat das Höchstgericht damit noch keine Entscheidung zu dem umstrittenen Gesetz gefällt, die Beratungen dazu dauern an. Laufend langen neue Anträge zur Impfpflicht beim VfGH ein, derzeit stehe man bei knapp über 30, erläuterte Generalsekretär Stefan Leo Frank auf APA-Anfrage am Mittwoch.

Formale Gründe: VfGH wies Corona-Impfpflicht-Anträge zurück

Aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde laut einer Presseaussendung etwa ein Antrag auf Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes (G 29/2022), weil die aufzuhebenden Bestimmungen falsch abgegrenzt waren. Der Antrag richtete sich gegen die "Impfpflicht" an sich - in dieser Verpflichtung liege, so die Antragsteller, insbesondere ein Verstoß gegen das Recht auf Privatleben.

Anträge gegen "Impfpflicht" an sich aus formalen Gründen abgelehnt

Beantragt wurde, das Impfpflichtgesetz seinem ganzen Inhalt nach oder lediglich Paragraf 1 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes aufzuheben. Letzterer besagt, dass volljährige Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben, sich einer Schutzimpfung gegen Corona unterziehen müssen. In Bezug auf das ganze Gesetz, das aus 20 Paragrafen besteht, erschöpfte sich der Antrag nach Ansicht des Höchstgerichts jedoch in allgemeinen Behauptungen. "Die antragstellenden Parteien hatten es unterlassen, die gegen die Verfassungsmäßigkeit jeder dieser Bestimmungen sprechenden Bedenken im Einzelnen darzulegen", teilte der VfGH mit.

Absatz des ersten Paragrafen alleine anzufechten laut VfGH unzulässig

Ebenso war es dem Höchstgericht zufolge unzulässig, nur den ersten Absatz des ersten Paragrafen anzufechten. Nach der Judikatur des VfGH müssen nämlich all jene Bestimmungen angefochten werden, die in einem untrennbaren Regelungszusammenhang stehen. Und ein solcher Zusammenhang bestehe etwa mit jenem Paragraf, der den Umfang der Impfpflicht regelt.

Corona-Impfpflicht liegt derzeit auf Eis

Die Impfpflicht liegt derzeit auf Eis. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verwies zuletzt auf die Impfpflicht-Kommission, die Ende Mai wieder einen Bericht vorliegen wird. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ging Ende April davon aus, dass die Impfpflicht auch über den Sommer ausgesetzt bleibt.

(APA/Red)

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