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VfGH bestätigt Verbot für Postämterschließung

Der Verfassungsgerichtshof hält es für zulässig, dass Infrastrukturministerin Bures per Bescheid der Post untersagt, defizitäre Postämter zu schließen, wenn es dafür keinen Ersatz gibt. Da das Gesetz der Post nur vorschreibe, alternative Lösungen zu suchen und sie nicht zur Weiterführung der Postämter verpflichte, werde der Post keine unverhältnismäßige Last aufgebürdet, entschied der VfGH.

Da der Staat die Infrastrukturverantwortung an die Post übertrage, habe das Unternehmen “auch ein höheres Maß an Intensität der Wirtschaftsaufsicht hinzunehmen”, heißt es in dem Erkenntnis. Die Höchstrichter haben auch nichts gegen die verpflichtende Einbindung der Gemeinden vor dem Schließen eines Postamtes. Denn der Postmarkt bestehe nicht nur aus den Postdienstbetreibern, sondern auch aus deren Kunden.

Der Streit geht um Ämter, für die die Post vorerst keinen Ersatz anbieten konnte. Das waren im Juni 193, im September nur mehr 144, deren Schließung Bures untersagt. Das Postmarktgesetz, das bis Jahresende beschlossen sein soll, schreibt der Post vor, 1.650 Poststellen zu erhalten.

Bures begrüßte die VfGH-Entscheidung: “Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs unterstreicht das berechtigte und große öffentliche Interesse an einer funktionierenden Versorgung mit Postdienstleistungen”. Wichtig sei, dass ausdrücklich auf das öffentliche Interesse an einer flächendeckenden Versorgung hingewiesen wird. Die Postgewerkschaft sieht sich im Kampf um die Erhaltung der Postämter bestätigt. Laut Post AG zeige die Entscheidung wie wichtig die rasche Beschlussfassung des neuen Postmarktgesetzes sei. Die teilstaatliche Post beharrte aber darauf, dass sie Recht habe.

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