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VfGH arbeitet Corona-Beschwerden ab: 330 von 400 Fällen erledigt

Beschwerden über Corona-Maßnahmen beschäftigen den VfGH.
Beschwerden über Corona-Maßnahmen beschäftigen den VfGH. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die diversen Corona-Maßnahmen haben auch den Verfassungsgerichtshof intensiv beschäftigt - und tun dies weiter. 330 von 400 Fällen sind bereits erledigt.

In der Dezember-Session stehen ab 29. November wieder eine Reihe von Anträgen dazu am Programm, unter anderem gegen die FFP2-Pflicht in Bergbahnen im vorigen Winter, das Handels-Betretungsverbot im Februar, das Verbot Alkohol und Speisen rund um Lokale zu konsumieren sowie die nächtlichen Ausgangssperren vor rund einem Jahr.

Beschwerden über Corona-Maßnahmen beschäftigen VfGH

"In den kommenden Monaten wird der VfGH Anträge und Beschwerden nach ihrem Einlangen am Gerichtshof ebenso zügig bearbeiten" wie bisher, versicherte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter am Freitag in einer Aussendung.

Verfahren beim VfGH dauerten auch im Vorjahr - trotz dem großen Arbeitsanfall - im Durchschnitt knapp vier Monate. Zu vielen der COVID-19-Fälle sind Vorverfahren nötig. Der VfGH bittet also die Regierung, das Ministerium, Landeshauptleute oder Bezirkshauptmannschaften um eine Stellungnahme zum Begehren der Antragsteller. Die Frist dafür beträgt üblicherweise etwa sechs Wochen.

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(APA/Red)

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