In der Dezember-Session stehen ab 29. November wieder eine Reihe von Anträgen dazu am Programm, unter anderem gegen die FFP2-Pflicht in Bergbahnen im vorigen Winter, das Handels-Betretungsverbot im Februar, das Verbot Alkohol und Speisen rund um Lokale zu konsumieren sowie die nächtlichen Ausgangssperren vor rund einem Jahr.
Beschwerden über Corona-Maßnahmen beschäftigen VfGH
"In den kommenden Monaten wird der VfGH Anträge und Beschwerden nach ihrem Einlangen am Gerichtshof ebenso zügig bearbeiten" wie bisher, versicherte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter am Freitag in einer Aussendung.
Verfahren beim VfGH dauerten auch im Vorjahr - trotz dem großen Arbeitsanfall - im Durchschnitt knapp vier Monate. Zu vielen der COVID-19-Fälle sind Vorverfahren nötig. Der VfGH bittet also die Regierung, das Ministerium, Landeshauptleute oder Bezirkshauptmannschaften um eine Stellungnahme zum Begehren der Antragsteller. Die Frist dafür beträgt üblicherweise etwa sechs Wochen.
(APA/Red)