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Probleme bei ELGA durch Überlastungen

Bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA kommt es derzeit zu Verzögerungen wegen Überlastungen. Ärzte sind dazu angehalten Papierrezepte auszustellen.
Bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA kommt es derzeit zu Verzögerungen wegen Überlastungen. Ärzte sind dazu angehalten Papierrezepte auszustellen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Seit der Vorwoche kommt es bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA zu Verzögerungen im System. Der Grund sind Überlastungen. Betroffene sind E-Impfpass, E-Medikatin und E-Befund.
Panne bei E-Medikation
Ungenutztes Potenzial bei ELGA

Bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA kommt es seit der Vorwoche wegen Überlastungen zu Verzögerungen im System. Betroffen sind E-Impfpass, E-Medikation und E-Befund in Ordinationen und Apotheken. Damit können telefonische Medikamentenverschreibungen über E-Medikation beeinträchtigt und die Ausstellung von Impfzertifikaten verzögert sein, teilte die ELGA GmbH am Montagnachmittag in einer Aussendung mit. Vorübergehend sollen nur Papierrezepte ausgestellt werden.

Überlastungen von ELGA seit System-Aktualisierung

Das Problem bestehe seit einer langfristig geplanten und notwendigen Aktualisierung des ELGA-Berechtigungssystems am 4. November. Die Überlastung äußert sich durch verzögerte Antwortzeiten oder lokale Ausfälle bei vielen gleichzeitigen Zugriffen. Da die weitaus überwiegende Zahl von ELGA-Zugriffen durch Ordinationen und Apotheken über das e-card-System erfolgt, sind diese besonders davon betroffen. Viele Impfstellen, die andere Systeme mit weniger Zugriffen (z.B. Tablets) verwenden, bemerken keine Verzögerungen.

Ärzte von ELGA GmbH dazu ersucht ein Papierrezept auszustellen

Ärztinnen und Ärzte wurden laut der ELGA GmbH ersucht, den Patientinnen und Patienten ein Papierrezept auszustellen, da derzeit nicht sichergestellt ist, dass ein Rezept in E-Medikation gespeichert bzw. von der Apotheke abgerufen und eingelöst werden kann. Für die telefonische Rezeptbestellung bestehe die Möglichkeit, das Rezept per Fax oder E-Mail an die Apotheke zu übermitteln.

Impfungen die nicht eingetragen werden können werden nacherfasst

Impfungen, bei denen die Eintragung im E-Impfpass aktuell nicht erfolgen kann, gehen nicht verloren und werden von den Ordinationen und Impfstellen ehestmöglich nacherfasst, hieß es. Bis dahin kann der Impfnachweis auf Papier, z.B. gelber internationaler Impfpass oder das Impf-Kärtchen, als gültiger Impfnachweis vorgezeigt werden. An der Behebung des Fehlers wird noch gearbeitet.

(APA/Red)

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