Verwirrung beim Parken in Hard: Wo fängt die Kurzparkzone an und wo endet sie?
Derzeit sorgt die Parkplatzsituation beim Spar Markt in der Hofsteigstraße 15 in Hard bei manchen Kunden und Kundinnen für Verwirrung. Nachdem dort vergangenes Jahr im Dezember nach Bauarbeiten die Kreuzung und die Parkplätze wieder vollkommen eröffnet wurden, sind aktuell die Parkplätze nicht mehr klar auf den ersten Blick voneinander zu unterscheiden.

Bei der Sparfiliale wurde vergangenes Jahr die Kreuzung etwa versetzt und die Straße zur Apotheke verbreitet, um mehr Sicherheit zu gewährleisten. Auch der Parkplatz war Teil der Baustelle.
Kurzparkzone
Die Beschilderung weist zwar darauf hin, dass sich dort eine Kurzparkzone befindet. Für 90 Minuten darf dort gratis geparkt werden, danach zahlt man. Normalerweise müsste diese Zeitspanne für eine Shoppingtour in der eher überschaulichen Supermarktfiliale mehr als ausreichen. Es muss nur an die Parkuhr gedacht werden. Doch in welchem Bereich muss eine Parkuhr ins Auto gelegt werden und wo nicht?

Weiße und blaue Markierungen
Es ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, welche Parkplätze da tatsächlich darunter fallen, zeigt sich bei einem Lokalaugenschein von VOL.AT. Etwa 20 Parkplätze vor dem Sparmarkt gehören laut eigener Angabe der Gemeinde und nur eine Handvoll zum Sparmarkt selbst. Bei einer Nachfrage bei der Filiale selbst heißt es: "Die Kundenparkplätze sind weiß markiert und die Gemeindeparkplätze sind blau markiert." Die weißen Linien findet VOL.AT vor Ort sofort, doch die Suche nach den blauen Linien bleibt erfolglos.

Das ist der Grund
Grund für die fehlenden blauen Bodenmarkierungen sei eine Wetterfrage, erklärt der Harder Bürgermeister Martin Staudinger auf VOL.AT-Anfrage. "Die Firma wartet auf Plusgrade, damit die Farbe richtig trocknet. Da das Auftragen der Farbe Plusgrade voraussetzt, fehlt dieser Schritt noch", so der Sozialdemokrat. Sobald es mehrere Tage am Stück warm ist und es in der Nacht nicht mehr gefriert, stehen die blauen Streifen auf der To-do Liste, wie er gegenüber VOL.AT verspricht. Rechtlich würde die bereits vorhandene Beschilderung ausreichen. Doch auch jetzt gibt es einen Trick, wie man die Kurzparkzone erkennen kann: Der gepflasterte Bereich gehört zu der gebührenpflichtigen Kurzparkzone.

(VOL.AT)