AA

Verwaltungsstrafen bei Betteln mit Kindern

Seit 4. Juni 2008 muss in Wien ein Erwachsener, der Minderjährige "zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt", eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 zahlen oder bei Zahlungsunfähigkeit bis zu einer Woche ins Gefängnis.


Beim ersten Verstoß sind zwischen 70 und 100 Euro fällig, das erbettelte Geld wird auf jeden Fall eingezogen. Eigene Bettel-Kontrollen gibt es nach Angaben der Wiener Polizei nicht, diese sind Teil der normalen Polizeistreifen.

Weiterhin verboten bleibt auch organisiertes oder aggressives Betteln. Ein generelles Bettelverbot lehnt die Wiener SPÖ-Stadtregierung hingegen ab.

Begründet wurde das Verbot in Wien damit, dass Kinder durch das Betteln “in ihrer gesunden psychischen und physischen Entwicklung stark beeinträchtigt” würden. Werden Bettelkinder aufgegriffen und haben ihren Wohnsitz im Ausland, wird über die jeweilige Botschaft das Sozialministerium verständigt. In Wien kam in der Vergangenheit das Gros der aufgegriffenen Kinder aus Rumänien und der Ostslowakei. Bei “Gefahr im Verzug” werden Kinder ohne Begleitung Erwachsener laut Verordnung in die “Drehscheibe”, ein städtisches Krisenzentrum für unbegleitete minderjährige Fremde, gebracht. Ziel ist die “Rückführung” in ihre Heimat.

In Graz ist schon seit 1996 das Anstiften zur Bettelei von Kindern unter sieben Jahren gesetzlich verboten, polizeilich exekutiert wird der Gemeinderatsbeschluss seit 1999. Zusätzlich ist seit 2005 durch das steirische Landessicherheitsgesetz aggressives Betteln und Betteln mit Kindern verboten.

Ein generelles Verbot, das auch “passives” Betteln ahndet, wurde 2006 in Fürstenfeld (Steiermark) erlassen. Nach der Beschwerde eines Bettlers aus der Slowakei wurde es allerdings im Jänner dieses Jahres vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.

Seit Verbot kaum mehr Fälle in Wien

Sechs Monate nach dem Verbot von Betteln mit Kindern in Wien tendiert die Zahl der gemeldeten Fälle “gegen Null”, sagte Peter Goldgruber von der Sicherheitspolizei gegenüber der APA. 2007 seien noch 90 bis hundert “Bettelkinder” unterwegs gewesen, vor allem rund um Weihnachten, berichtet Norbert Ceipek von der “Drehscheibe Augarten”, einem Krisenzentrum für “unbegleitete minderjährige Fremde”. Das seit 1. Juni geltende Bettelverbot mit Kindern habe sich aber rasch in deren Heimatländern herumgesprochen. Ceipek: “Derzeit gibt es vielleicht noch zehn Bettelkinder in Wien.”

Bettelei mit Kindern erst seit 2004 in Wien

Bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten war die Zahl der gemeldeten Fälle laut Polizei schlagartig zurückgegangen. Das liege jedoch nicht ausschließlich an den drohenden Verwaltungsstrafen für jene, die Minderjährige zum Betteln anstiften, betonte Gerald Tatzgern vom Büro Schleppereibekämpfung im Bundeskriminalamt. Österreich habe zusätzlich ein Informationsnetzwerk mit den Hauptherkunftsländern der Bettelkinder (Rumänien, Slowakei) aufgebaut. Werden Kinder aufgegriffen, geht die Meldung an die jeweilige Botschaft und von dort an die zuständigen Sozialbehörden. Das dürfte laut Tatzgern und Ceipek auch der Grund dafür sein, dass allem Anschein nach auch keine Verschiebung der Kinderbettelei in andere österreichische Städte stattgefunden hat.

Bettelei mit Kindern im großen Stil gab es in Wien laut Jugendsozialarbeiter Ceipek erst seit 2004. Ostslowakische Banden seien mit den Kindern oft täglich mit der S-Bahn von Bratislava nach Wien gependelt, rumänische Organisationen hätten die Kinder zum Übernachten in Autos oder Substandardwohnungen gezwungen. Den klassischen “Werdegang” beschrieb Ceipek so: Ab vier Jahren werden die Kinder von Älteren im Betteln “trainiert” und lernen zugleich, wie man dabei in einem günstigen Moment etwas stehlen kann. Ab sechs Jahren wird Taschendiebstahl zur eigentlichen Hauptaufgabe.

Grüne und karitative Organisationen kritisieren Kinder-Bettelverbot

Die Einführung des Kinder-Bettelverbots in Wien war von scharfer Kritik karitativer Organisationen und der Grünen begleitet. Eines der Argumente: Das Verbot diene nicht dem Wohl der Kinder, weil diese dadurch von den mit ihnen gemeinsam bettelnden Müttern getrennt würden. Jugendsozialarbeiter Ceipek widerspricht dem allerdings: 50 Prozent seien nicht mit den Eltern da.

In den übrigen Fällen könne nicht verifiziert werden, ob die Erwachsenen tatsächlich wie behauptet mit den Kindern verwandt seien. Ceipek: “Doch auch bei den Eltern wäre es ein schweres Vergehen, ein Kind zu zwingen auf der Straße zu sitzen statt in die Schule zu gehen.” Laut Tatzgern wurden Bettelkinder in der Vergangenheit außerdem oft mit Alkohol oder Tabletten ruhig gestellt, damit sie – egal bei welcher Witterung – stundenlang an einer Stelle verharrten: “Das ist jetzt aber zu Ende.”

 

  • VIENNA.AT
  • Moj Bec News
  • Verwaltungsstrafen bei Betteln mit Kindern
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen