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Verurteilter: „Ich bin vollkommen gewaltlos“

©VOL.AT/Hofmeister
Der Barbetreiber aus dem Bezirk Bregenz beteuerte auch in der Berufungsverhandlung vergeblich seine Unschuld. „Ich bin vollkommen gewaltlos. Ich habe nicht geschlagen, sondern nur abgewehrt“, sagte der unbescholtene Angeklagte.

von Seff Dünser/Neue

Aber auch die drei Berufungsrichter des Landesgerichts Feldkirch hielten ihn für schuldig, einen Lokalgast geschlagen zu haben. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Bregenz und gab der Berufung des Angeklagten keine Folge.

Damit wurde der gut verdienende Gastronom rechtskräftig wegen versuchter Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4000 Euro (80 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1000 Euro. 3000 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Nackenschmerzen

Nach Ansicht der Richter in erster und zweiter Instanz hat der Barbetreiber einem jungen Gast auf den Nacken geschlagen und damit versucht, ihn zu verletzen. Der Bursche gab als Zeuge an, er habe zwei, drei Tage lang Nackenschmerzen gehabt. Das Opfer hat keinen Arzt aufgesucht.

Die Richter folgten den Aussagen des Geschädigten und weiterer Belastungszeugen. Dadurch würden die bestreitenden Angaben des Angeklagten in ein zweifelhaftes Licht gerückt, sagte Richterin Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung.

„Im falschen Film“

Verteidiger Arnold Trojer hatte auch in der Berufungsverhandlung einen Freispruch beantragt. Der Rechtsanwalt bezeichnete die erstinstanzliche Bregenzer Entscheidung als Fehlurteil. Wenn sein Mandant tatsächlich zugeschlagen hätte, wäre der aggressive Bursche verletzt worden, argumentierte der Rechtsbeistand. Schließlich sei der Angeklagte viel größer und schwerer als der Bursche.

Der Angeklagte kommentierte seine Verurteilung so: „Ich glaube, ich bin im falschen Film.“

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