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Versuchte Vergewaltigung im Blumenbeet: Freispruch in Wien

Die Beschreibungen der Frau passten überhaupt nicht zu dem Angeklagten.
Die Beschreibungen der Frau passten überhaupt nicht zu dem Angeklagten. ©APA/HANS PUNZ
Am Wiener Landesgericht wurde ein 34-Jähriger vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Ein 34-jähriger Tscheche ist am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen worden. Er wurde zwar von einem DNA-Gutachten als möglicher Täter belastet, "aber die Geschichte, die das Opfer erzählt, ist nicht hundertprozentig stimmig", stellte der Vorsitzende eines Schöffensenats, Richter Philipp Krasa, fest. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Tscheche nach zweimonatiger U-Haft auf freien Fuß gesetzt

Dessen ungeachtet wurde der Mann unmittelbar nach der Verhandlung nach rund zweimonatiger U-Haft auf freien Fuß gesetzt. Er war im Juni nach seiner Einreise nach Österreich auf Basis eines aufrechten Haftbefehls festgenommen worden. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft Wien beantragt, nachdem ein DNA-Gutachten ergeben hatte, dass kurz nach der inkriminierten Tat am Hals der Frau, über die der 34-Jährige angeblich hergefallen sein soll, eine Mischspur mit stark ausgeprägten DNA-Merkmalen des Tschechen gefunden wurde.

Nähe Wiener Prater: Frau soll in Blumenbeet vergewaltigt worden sein

Die Frau - ebenfalls eine Tschechin - hatte in der Nacht auf den 15. Mai 2016 eine Polizeiinspektion aufgesucht. Sie berichtete, sie sei soeben von drei Männern in einem Park in der Nähe des Praters überfallen worden. Die drei hätten sie über eine kleine Mauer in ein Blumenbeet geworfen, wo sie sie inmitten von Gladiolen und Lilien vergewaltigen wollten. Indem sie einem in die Hoden trat, hätte sie flüchten können. Einer habe sie am Hals gepackt. Auf diese Angabe hin wurde ein Abrieb am Hals genommen und DNA-technisch untersucht.

Als die Polizei in der DNA-Datenbank nach dem männlichen Spurenverursacher suchte, landete sie einen Treffer. Der 34-jährige Tscheche war aufgrund einer Vorstrafe wegen gewerbsmäßigen Diebstahls - er hatte 2017 in Wien eine teilbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr erhalten - eingespeichert.

Tatverdächtiger: "Ich bin vollkommen unschuldig"

Vor Gericht versicherte er nun, er habe die Frau nicht mit zwei unbekannten Mittätern überfallen: "Ich bin vollkommen unschuldig." Er habe die Frau in einem Caritas-Heim kennengelernt und sei einige Male mit ihr spazieren gegangen: "Ich hab' sie ein paar Mal geküsst, aber zu Sex ist es nicht gekommen." Sie seien "kein Paar, nur freundschaftlich verbunden" gewesen.

Die Frau hatte demgegenüber in ihrer polizeilichen Einvernahme behauptet, sie sei von drei Arabern überfallen worden. Jener, der sie am Hals erfasst hätte, sei 1,6 Meter groß und bärtig gewesen. Außerdem habe er ein auffallendes Muttermal an der rechten Wange aufgewiesen.

Beschreibungen passten nicht auf Angeklagten

Diese Beschreibung passte überhaupt nicht zum 34-Jährigen. Außerdem stellte sich heraus, dass sich der Tscheche und seine Landsfrau tatsächlich im selben Caritas-Heim aufgehalten hatten - Mitarbeiter konnten sich an die zwei erinnern. Die Polizei wiederum hatte selbst an der angeblich versuchten Vergewaltigung gezweifelt. Das Blumenbeet, in dem sich diese nach Darstellung der Frau abgespielt haben soll, war völlig unversehrt, und Überwachungskameras, die den Park erfassten, hatten im behaupteten Tatzeitraum keine verdächtigen Personen erfasst.

Die Frau stand dem Gericht nicht als Zeugin zur Verfügung. Sie ist seit 2018 von der Bildfläche verschwunden. Für die Behörden war sie weder an ihrer früheren tschechischen Adresse noch an ihren bisherigen Aufenthaltsorten in Österreich erreichbar.

(APA/Red)

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