Verordnungsentwurf - publikumswirksame Veranstaltungsstätten

Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Lustenau dürfen publikumsintensive Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten nur bei Vorliegen einer Widmung als besondere Fläche nach § 16b Abs 5 RPG errichtet werden.
Geplantes Projekt Kulturzentrum mit Moschee der ATIB Lustenau
Im Dezember 2021 hatte die Gemeindevertretung die Gemeindeverwaltung mit der Erstellung eines Verordnungsentwurfs beauftragt – als raumplanerisches Instrument, das beim aktuellen Bauvorhaben der ATIB Lustenau zum Einsatz kommen soll. Die ATIB plant den Neubau eines Kulturzentrums mit Moschee in der Tavernhof- bzw Reichsofstraße. Das Kulturzentrum KUM nach den Plänen der Architekten Jochen Specht und Kemal Cansiz soll neben einer Moschee ein Restaurant, Geschäftslokale, Seminarräume, ein Mehrzweckraum für Veranstaltungen und einen öffentlichen Freiraum mit einem 20 m hohen Turm umfassen.
Entscheidung nun auf politischer Ebene
Bürgermeister Kurt Fischer trug den Antragstext vor und bat die Gemeindevertretung, den Beschluss zu fassen, damit die Gemeindepolitik aktiv an der Beurteilung des Projekts mitarbeiten könne. Es gebe berechtigte Fragen zu diesem Quartier, die seit 2003 nicht befriedend gelöst worden seien, vor allem der Verkehr. Hier sei die Gemeindepolitik gefordert, gemeinsam mit den Anrainern und der ATIB eine bestmögliche Lösung zu finden.
Die Gemeinderätin für Zusammenleben, Eveline Mairer von den Grünen, kritisierte die Vorgehensweise als „reine Anlassgesetzgebung“, um politischen Einfluss zu nehmen. Man sei bereits seit drei Jahren mit der ATIB in einem gemeinsamen Prozess, „jetzt auf der Zielgerade das zu ändern, finde ich nicht fair und nicht dem Zusammenleben zuträglich“. Bürgermeister Kurt Fischer entgegnete dem, man habe schon im Masterplan Siedlungsentwicklung aus 2017 darauf hingewiesen, dass dieses Instrument bei raumplanerisch herausfordernden Projekten zum Einsatz kommen könne.
Mathias Schwabegger von den NEOS beantragte, dass man diesen Tagesordnungspunkt vertage und erst dann behandle, nachdem das aktuell laufende Bauverfahren ordnungsgemäß abgehandelt worden sei. Lustenau sei weltoffen und eine Moschee würde nach Lustenau passen wie jedes andere Gebetshaus auch.
Dieser Antrag blieb in der Minderheit (11 Prostimmen NEOS, Grüne, SPÖ und HaK: 25 Gegenstimmen ÖVP und FPÖ). Der Verordnungsentwurf nach § 16b Raumplanungsgesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ (25) mehrheitlich beschlossen (11 Gegenstimmen Grüne, NEOS, SPÖ und HaK).
Nun geht der beschlossene Verordnungsentwuf zur Genehmigung an das Amt der Landesregierung. Außerdem wird der Entwurf samt Erläuterungsbericht vier Wochen zur Einsicht auf der Lustenauer Homepage www.lustenau.at veröffentlicht, während dieser Zeit ist auch eine persönliche Einsichtnahme im Bauamt möglich. Im Anschluss daran ist ein zweiter Beschluss der Gemeindevertretung notwendig, dieser soll in der Märzsitzung gefasst werden.
Die Gemeindevertretungssitzung wurde via Livestream übertragen und ist auf www.lustenau.at/gemeindevertretung nachzusehen.
Quelle: Marktgemeinde Lustenau/Riedl