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Veröffentlichung der Drogen-Fotos von Gudenus laut Presserat zulässig

Für die Öffentlichkeit besteht "berechtigtes Interesse" am Widerspruch zwischen dem Verhalten eines Politikers und seinen Forderungen.
Für die Öffentlichkeit besteht "berechtigtes Interesse" am Widerspruch zwischen dem Verhalten eines Politikers und seinen Forderungen. ©APA/KURIER
Weil er zur Zeit der Forderung nach einer strengeren Drogenpolitik selbst Suchtmittel konsumiert haben soll, liegt laut Presserat bei der Veröffentlichung der Drogen-Fotos von Johann Gudenus kein Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse vor.
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Der Presserat hält es für medienethisch zulässig, Fotos des ehemaligen FPÖ-Klubobmannes Johann Gudenus beim mutmaßlichen Drogenkonsum zu veröffentlichen. Die Öffentlichkeit habe ein "berechtigtes Interesse" am Widerspruch zwischen dem Verhalten eines Politikers und seinen politischen Forderungen, hieß es in einer Aussendung.

"Berechtigtes Interesse" der Öffentlichkeit liegt vor

Konkret beschäftigte sich der Senat 3 des Presserats mit Fotos zu einem Artikel auf "kurier.at" Mitte Juni, in dem es um einen Zwischenbericht der "SoKo Tape" ging. Demnach hätten die Hintermänner des Ibiza-Videos weiteres Belastungsmaterial gegen Gudenus gehabt, weil dieser offenbar beim Drogenkonsum gefilmt worden war. Eine Leserin wandte sich wegen der Bildveröffentlichung an den Presserat.

Der Senat hielt fest, dass Politikern zwar auch ein Privatbereich zugestanden werden muss, doch grundsätzlich genießen sie weniger Persönlichkeitsschutz als Privatpersonen. Auch komme Politikern eine gewisse Vorbildfunktion zu. Gudenus habe sich während seiner politischen Tätigkeit regelmäßig für eine strengere Drogenpolitik stark gemacht. Zwar hat sich Gudenus mittlerweile aus der Politik zurückgezogen, nach Ansicht des Presserates ist für den politischen Diskurs dennoch relevant, dass er zu dem Zeitpunkt, als er seine Forderungen öffentlich erhoben hat, anscheinend selbst Drogen konsumiert hat.

(APA/Red)

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