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Vernunft gegen Emotion: Besuchsverbot in Spitälern bringt Dilemma

Durch die Besuchsverbote in Spitälern stehen sich Vernunft und Emotion oftmals gegenüber.
Durch die Besuchsverbote in Spitälern stehen sich Vernunft und Emotion oftmals gegenüber. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Das Besuchsverbot in Spitälern ein Dilemma für Patienten und Angehörige. Hier stehen sich Vernunft und Emotion gegenüber.

Das Besuchsverbot in Spitälern und Pflegeheimen wegen des Coronavirus ist für Patienten und Angehörige "aus psychologischer Sicht ein relativ klassisches Dilemma". Die Vernunft stehe gegen die Emotion, erläuterte Psychologe Cornel Binder-Krieglstein im APA-Gespräch. Ausnahmen sind in den Verordnungen der Bundesländer möglich, bei infektiösen Covid-19-Patienten jedoch noch strenger geregelt.

Ohne Aussicht auf Heilung: Eine Person darf sich verabschieden

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) ermöglicht es etwa derzeit bei Covid-19-Kranken ohne Aussicht auf Heilung einer Person, sich persönlich von dem sterbenden Menschen zu verabschieden. Das sei nach einer Lockerung der Bestimmungen "unter allen Schutzmaßnahmen" und "mit voller Schutzausrüstung" möglich, hieß es auf Anfrage aus dem KAV.

Es sei "unheimlich wichtig", dass es im Sterbeprozess zumindest die Möglichkeit einer Verabschiedung gibt, betonte der klinische- und Gesundheits-Psychologe Binder-Krieglstein. Viele bräuchten das Verabschieden, jemanden gehen lassen, nichts Offenes zurücklassen. Das könne auch eine Art der Umsetzung des "Letzten Willens" sein.

Besuchsverbote bleiben weiterhin aufrecht

Der Spitalsbetrieb in Österreich soll zwar schrittweise wieder hochgefahren werden, die Besuchsverbote bleiben allerdings vorerst aufrecht. Die Dilemmasituation bestehe aus "Ratio versus Emotion, aber auch wie wir es gerade gesamtheitlich in der Gesellschaft erleben", erläuterte Binder-Krieglstein in Bezug auf persönliche Bedürfnisse und das Gemeinwohl.

"Ich will auf alle Fälle vermeiden, dass ich eine Krankheit einschleppe", sagte Binder-Krieglstein aus Sicht der Angehörigen. Dem stehe das Bedürfnis nach Nähe gegenüber. Dieses komme beim Menschen "gleich nach Nahrungsmitteln in der Bedürfnispyramide", betonte der Psychologe. Es gehe um ein "emotional sehr hohes Gut", umso größer sei die Konfliktsituation.

"Kompensationsmaßnahmen für Alters- und Pflegeheime gefordert

Binder-Krieglstein forderte für Alters- und Pflegeheime "Kompensationsmaßnahmen", die in dem Verhältnis stärker werden müssten, je länger die Situation andauert. Videotelefonie sei etwa für diese Generation ein noch stärkeres Erlebnis als für Jüngere. Aber auch andere Sozialkontakte sollten geboten werden. "Die außerordentliche Zivildiener sind sehr motiviert, sich alten Menschen zuzuwenden", lobte Binder-Krieglstein als ein Beispiel.

Eine andere Möglichkeit sei auch, eine Bezugsperson in der Pflege, die der oder die Betroffene schon länger kennt, für einen halben Tag aus ihrem Aufgabenbereich herauszunehmen und sich nur dem Bedürfnis dieser Person widmen zu lassen. Für diese Bedürfnisse sollten - falls vorhanden - eigene Räumlichkeiten oder ein Garten genützt werden. Auch Betreuung durch Krisenintervention, die Telefonseelsorge oder ähnliche Hotlines sind laut Binder-Krieglstein in weiterer Folge wichtig.

Ausnahmen in den Ländern

In Wien beinhaltet die Verordnung über das vorübergehende Betretungsverbot für Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen Ausnahmen, die einer Person pro Patientin oder pro Heimbewohner möglich gemacht werden. Dabei geht es um die Begleitung von Kindern, von Patienten nach Operationen, bei Notfällen oder Aufenthalten von mehr als sieben Tagen.

"Ich weiß, dass Ausnahmen gemacht werden", bestätigte die Wiener Pflege- und Patientenanwältin Sigrid Pilz. Auch bei Palliativpatienten und in der Sterbebegleitung kann der Besuch einer Person gestattet werden. Eine Verabschiedung sollte schon persönlich, "mit warmen Händen" und einer Umarmung möglich sein, betonte Pilz.

Ausnahmeregelungen gibt es zudem für die Begleitung zur Geburt und den Besuch von Müttern mit Neugeborenen. Hier besteht wie immer auch die Möglichkeit von ambulanten Geburten. Bei werdenden Müttern, die jedoch wegen der aktuellen Situation kurzfristig auf eine Hausgeburt umschwenken wollen, reagieren "Hebammen zurecht zurückhaltend", befand Pilz.

Nutzen einer Maßnahme muss Schaden überwiegen

Die Patientenanwältin hob die "noch schlimmere" Situation in Pflegeheimen hervor. Bei Pilz "melden sich Angehörige, die damit gar nicht zurecht kommen", wie sie erzählte. "Selbstverständlich muss alles unternommen werden, dass die BewohnerInnen und das Personal vor einer Ansteckung mit Covid-19 geschützt werden. Doch muss der Nutzen einer Maßnahme den evtl. Schaden überwiegen", betonte sie am Freitag in einem Brief an die Heimträger Wien, der der APA vorliegt.

"Es ist beruhigend, dass die WienerPflegeeinrichtungen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu Hotspots der Ansteckung geworden sind", hob Pilz in dem Schreiben hervor. Es sei allerdings absehbar, dass der Ausnahmezustand "noch Monate andauern wird. Daher sind die Heimträger aktuell besonders gefordert, für diese Problematik auf bestimmte Zielgruppen abgestufte Lösungen zu entwickeln und in den Wohn- und Pflegeheimen zu implementieren", forderte die Wiener Pflege- und Patientenanwältin.

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(APA/Red)

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