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Vermisster in Haft: Nicht alle Abfragemöglichkeiten ausgeschöpft

Beim Fall des vermissten, aber zum damaligen Zeitpunkt in Haft befindlichen Oberösterreichers dürften offenbar auf beiden Seiten Fehler passiert sein: Polizeisprecher Roman Hahslinger räumte wie schon gegenüber dem ORF-Radio Wien ein, dass jener Beamte, der die Abgängigkeitsanzeige aufgenommen hatte, nicht alle vorhandenen Abfragemöglichkeiten genutzt habe.
Jugendlicher vor dem Prozess
In U-Haft "gefunden"
19-Jähriger verurteilt

Aber der junge Mann habe definitiv gesagt, er wünsche keine Verständigung der Angehörigen – was er auch unterschrieb. Der Beamte habe schon verschiedene Datenbanken geprüft, aber es gebe mehrere Möglichkeiten, zu überprüfen, ob sich jemand in Haft befindet. Und diese seien offenbar nicht völlig ausgeschöpft worden. Der 19-Jährige war auf jeden Fall nicht im zentralen Melderegister mit der Anschrift Landesgericht eingetragen. Schwierig sei der Fall auch deshalb, da der junge Mann aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen seines Vornamens (Dario, Dariusz, …) mit verschiedenen Datensätzen aufschien.

Intern will man bei der Exekutive insofern reagieren, dass eine eigene Checkliste für Abfragen bei Abgängigkiten erstellt wird, die entsprechend geschult werden soll. Weiters wird geprüft, ob das Vorgehen des Beamten rechtswidrig und schuldhaft war, was wohl entsprechende Konsequenzen hätte. 

“Rufen Sie meine Mutter an!”

Die Angaben des Oberösterreichers, er habe Beamten die Telefonnummern seiner Mutter und eines Mitbewohners gegeben und sei davon ausgegangen, diese würden über seinen Verbleib informieren, werden vom Polizeisprecher in Zweifel gezogen: “Er kann keinen Beamten nennen, dem er gesagt hätte, “Rufen Sie meine Mutter an’.” Im Gegenteil, er wünschte keine Verständigung – was auch so protokolliert wurde. Bei Über-18-Jährigen müsse man dem nachkommen.

Der 19-jährige Oberösterreicher galt seit 25. Mai als vermisst. Erst zu Pfingsten wurde er als U-Häftling in der Justizanstalt Wien-Josefstadt “gefunden”. Donnerstagnachmittag wurde er im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls – er hatte in drei Elektronik-Märkten sieben Computerspiele zu stehlen versucht – zu drei Monaten Haft verurteilt, die ihm trotz einer einschlägigen Vorstrafe bedingt nachgesehen wurden.  

(apa)

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