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Vermeintlicher Jackpotgewinner klagt Casinos Austria auf 5 Mio. Euro

Bregenz - Ein Schweizer Spielbankkunde will nach dem vermeintlichen Gewinn eines Jackpots in Höhe von fast 43 Millionen Euro im Casino Bregenz nun auf dem zivilrechtlichen Weg um die Auszahlung kämpfen, die das Casino mit Hinweis auf einen Softwarefehler an dem Automaten verweigert.
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Der Schweizer brachte am Landesgericht Feldkirch eine Klage in Höhe von vorerst fünf Millionen Euro ein, informierte der Innsbrucker Anwalt des Schweizers, Thomas Kerle, am Donnerstag in einer Aussendung. Zudem sei eine Sachverhaltsdarstellung an das Finanzamt als Kontrollorgan für das Glücksspiel ergangen, hieß es.

Der Schweizer hatte am 26. März 2011 bei einem Besuch im Casino Bregenz den Jackpot ausgelöst. Auf der Anzeige schien zur Freude des Besuchers eine Summe von fast 43 Millionen Euro auf. Laut dem Mann entfernte dann aber ein Mitarbeiter den Chip des Automaten, um ihn zu überprüfen. Dabei stellte sich offenbar heraus, dass ein Softwarefehler vorlag. Es sei auch für den Kunden an der Anzeige klar erkennbar gewesen, dass er nicht gewonnen habe, zudem weise der Automat ein Gewinnlimit von 4.500 Euro aus, so das Glücksspielunternehmen.

Casino will sich zu Klage nicht äußern

Die Casinos Austria hätten bisher keine Bereitschaft gezeigt, zu einer Aufklärung der Vorkommnisse unter Einbeziehung unabhängiger Experten beizutragen, beklagte der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe zudem einem Antrag auf Beschlagnahme des betroffenen Automaten am 30. März 2011 nicht stattgegeben. Der Software-Fehler, auf den sich das Casino berufe, sei daher bisher nicht nachgewiesen, so der Anwalt, der auch der Polizei mangelhafte Ermittlungsarbeit vorwarf. Das strafrechtliche Verfahren wurde dennoch bereits eingestellt.

Casinos-Sprecher Martin Himmelbauer wollte sich am Donnerstag inhaltlich zu der Klage nicht äußern, da er diese bisher nicht kenne. “Wir wissen, dass rechtlich alles korrekt ist”, betonte Himmelbauer. Dass man nicht gesprächsbereit sei, wies er zurück. Man habe sich um den Gast sofort nach dem Vorfall bemüht, dieser sei jedoch nicht zugänglich gewesen. Einen ähnlichen Automatenfehler habe es bei den Casinos Austria weder vorher noch nachher wieder gegeben.

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