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Verlängerung der Kurzarbeit im Nationalrat beschlossen

Die Verlängerung der Kurzarbeit wurde beschlossen.
Die Verlängerung der Kurzarbeit wurde beschlossen. ©APA/BARBARA GINDL
Der Nationalrat hat am Mittwochabend mit großer Mehrheit (gegen die NEOS) die Verlängerung der geltenden Kurzarbeitsregelung bis Mitte des Jahres beschlossen.

Ebenfalls bis Ende Juni ausgedehnt wurde die Anhebung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes. Schließlich können Schwangere in körpernahen Berufen weiterhin früher vorübergehend aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, ohne Lohneinbußen befürchten zu müssen.

Debatte verlief vergleichsweise unaufgeregt

Die Debatten zu diesen Materien verliefen vergleichsweise unaufgeregt. Grünen-Sozialsprecher Markus Koza brach dabei eine Lanze für die Notstandshilfe und versicherte, dass man sich gegen eine Verschmelzung mit der Sozialhilfe stemmen werde, wie diese unter Türkis-Blau geplant war und von den NEOS am Mittwoch wieder eingefordert wurde.

FP-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch begrüßte zwar die Maßnahmen an sich, verlangte aber zusätzlich eine Öffnung der Gastronomie und ein Ende von Restriktionen beim Handel und den körpernahen Dienstleistern. Von SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch kam einmal mehr der Wunsch nach höherem Arbeitslosengeld und einer Aktion 40.000 für Langzeitarbeitslose.

NEOS gegen Freistellung von Frauen

Bei der Debatte zur Freistellung von Frauen argumentierten neuerlich nur die NEOS gegen die Vorlage. Sie sahen ein Beschäftigungsverbot, mit dem den Arbeitnehmerinnen die Wahlfreiheit genommen werde. Für die SPÖ merkte deren Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek kritisch an, dass die Maßnahme mit Ende Juni befristet sei. Damit müssten Schwangere allenfalls wieder zurück in die Arbeit. Grünen-Mandatarin Barbara Neßler sah das Problem auch und meinte, man werde eine Lösung finden müssen. Die will VP-Mandatar Norbert Sieber schon gefunden haben. Wenn Ende Juni die Pandemie noch vorherrsche, werde man die Freistellung verändern.

Im konkreten sieht die Regelung vor, dass werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt weiter ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen sind. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Profitieren können von der Regel etwa Kindergarten-Pädagoginnen, Physiotherapeutinnen und Friseurinnen.

Kurzarbeitsmodell bis Mitte des Jahres verlängert

Beim Kurzarbeitsmodell fortgeschrieben wird, dass die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent des Lohnes für Arbeitnehmer bestehen bleibt. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden - in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.

Schließlich wurde gegen die Stimmen der NEOS der Alterssicherungskommission mehr Zeit dafür gegeben, ihr Langfrist-Gutachten zur Finanzierbarkeit des Pensionssystems vorzulegen. Abgabeschluss ist statt im März nun Ende November. Für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker darf damit "die Wahrheit nicht ans Licht".

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(APA/Red)

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