Die betreffende Aussendung, veröffentlicht am Silvestertag des Vorjahres, hatte der Freiheitliche mit “U-Bahn-Sex-Monster in türkischer Gemeinschaft der Brigittenau untergetaucht!” betitelt. Haslinger schrieb damals, der konkrete Fall zeige deutlich, “dass die türkischstämmige Bezirksbevölkerung, die zu einem Gutteil aus demselben Gebiet in Anatolien kommt, eine in sich geschlossene Gemeinschaft ist. Zusammengehalten wird nicht nur beim Sozialmissbrauch, sondern auch wenn es um schwere Verbrechen geht”.
Außerdem hätten “die Belästigungen von Frauen durch ausländische junge Männer” in Wien in den vergangenen Jahren “stark zugenommen” und diese würden “meist in Gewaltexzessen” enden. In diesem Zusammenhang appellierte der FP-Abgeordnete an die Stadtregierung, “sich drängenden Fragen der Kriminalitätsexplosion bei Zuwanderergruppen zu widmen”.
Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Haslinger
Die Staatsanwaltschaft Wien sah darauf den “Verdacht der Begehung des Vergehens der Verhetzung” gegeben, wie es im Juristen-Deutsch heißt. Folglich wurde – wie erst heute bekannt wurde – am 21. März dem Wiener Landtag eine Anfrage bezüglich Aufhebung der Immunität Haslingers übermittelt. Das Stadtparlament stimmte nun am heutigen Nachmittag darüber ab und verweigerte schließlich einstimmig die Auslieferung des Abgeordneten. Die Begründung: Haslingers Aussagen seien in einem politischen Zusammenhang getätigt worden und es sei – wie auch im Nationalrat – Praxis, in solchen Fällen nicht auszuliefern, wie SPÖ-Justizsprecher Kurt Stürzenbecher betonte.
Die Rathaus-Roten verurteilten dennoch – wie auch die Grünen – Haslingers damaliges schriftliches Statement “politisch und moralisch aufs Schärfste”. Man dürfe die Immunität nicht ausnutzen, um über andere herzuziehen, Haslinger müsse sich bei der “beschuldigten Bevölkerungsgruppe” entschuldigen, so der Tenor. FPÖ-Kollege Armin Blind verteidigte indes seinen Parteifreund. Dieser habe “keine Ethnisierung” von Sexualstraftätern betrieben, sondern seine “persönliche und berufliche (Haslinger ist im Zivilberuf Polizist, Anm.) Auffassung zum Ausdruck gebracht”. (APA)