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Verhandlungsschrift über die 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung

über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag,
den 14.04.2011, im Gemeindehaus (Sitzungsraum 3).

Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr

Sitzungsteilnehmer

Vorsitzender Partei
Bgm. Mag.(FH) Peter Neier TNP/VP

Gemeindevertreter Ersatzmitglieder
GR Ewald Frei Brigitte Burtscher (Sonnenbergstr.) TNP/VP
GR DI Wolfgang Burtscher Christian Lutz TNP/VP
Monika Moll TNP/VP
Bernhard Perzl TNP/VP
Wolfgang Bickel TNP/VP
Ing. Hans Peter Vratar TNP/VP
Angelika Kurzemann TNP/VP
Norbert Frei TNP/VP
Günter Steckel TNP/VP
Roland Bitsche TNP/VP
Mag. (FH) Peter Spalt TNP/VP
Julius Tschann TNP/VP
Vzbgm. Eva Nicolussi Harald Ferra SPÖ/PF
DI Hansjörg Wolf SPÖ/PF
Elke Capelli SPÖ/PF
DI Karl Schmid SPÖ/PF
Bruno Walter SPÖ/PF
Josef Paterno SPÖ/PF
Josef Suitner Markus Berchtold FPÖ/PF

Entschuldigt
GR Dr. Christoph Schneider TNP/VP
Ing. Peter Mahner TNP/VP
Reiner Tschenett SPÖ/PF
Hubert Hrach FPÖ/PF

Schriftführerin
Mag. Alexandra Durics

Auskunftspersonen
DI Josef Galehr 2. a)
Dir. Herwig Sonderegger zu Tagesordnungspunkt 2. b)

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ord-nungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Verlauf der Sitzung wird auf Minidisc aufgezeichnet.

Soweit in der Verhandlungsschrift nichts anderes vermerkt ist, liegt die Beschluss-
fähigkeit zum Zeitpunkt jeder Abstimmung vor.

Der Vorsitzende informiert, dass DI Josef Galehr, Auskunftsperson zu Tagesordnungs-punkt 2. a) gegen 21.00 Uhr eintreffen wird. Die Reihenfolge der Tagesordnung wird daher einstimmig dem Eintreffen von Herrn DI Galehr angepasst.

Die geplante Erweiterung der Tagesordnung um Punkt 12) Resolution “Raus aus EU-RATOM” wird nicht beantragt. Die Resolution soll in der nächsten Gemeindevertre-tungs-Sitzung am 30.06.2011 behandelt werden.

Tagesordnung

1. Berichte
2. Projekt Mittelschule und Sportmittelschule Nüziders
a. Außenanlage
b. Aufenthaltsbereich für Schüler
3. Muttersbergseilbahn – Betriebszeiten 2011
4. Ankaufsangebot von VEG-Anteilen durch die VKW AG
5. Finanzierung des Grundkaufes – Schulgasse (GST.Nrn .551, 700/2 und 738,
GB Nüziders)
6. Änderung des Flächenwidmungsplanes
7. Grundsatzbeschluss über den Beitritt zum neu zu bildenden Verein
“Regio Im Walgau”
8. Verordnung über die Einhebung einer Vergnügungssteuer auf Wettterminals
9. Resolution “Ausstieg aus der Atomenergie”
10. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 7. Sitzung vom 03.02.2011
11. Allfälliges

1. Berichte

• Josef Paterno, der Obmann des Umweltausschusses berichtet über die Sit-zung des Ausschusses am 6. April 2011 und präsentiert die Ergebnisse der Auswertung des Fragebogens zum Thema Zufriedenheit mit der Müllentsor-gung. Mehr als 90 % sind sowohl mit dem Abholrhythmus der Müll- und Wertstoffentsorgung als auch den Öffnungszeiten des Bau- und Recyclinghofes zufrieden. Hinsichtlich der Öffnungszeiten der Grünmülldeponie soll nochmals eine Befragung stattfinden. Einen Dank für die tatkräftige Unterstützung bei der Ausarbeitung und Auswertung der Fragebögen spricht der Obmann des Umweltausschusses der Gemeindeverwaltung, insbesondere Martin Frohner aus.

• Der Obmann des Bau- und Ortsplanungsausschusses berichtet über die 6. Sitzung des Ausschusses am 16.02.2011. Neben der Begutachtung von ver-schiedenen Bauansuchen, Vorprojekten und Umwidmungen wurde ein Ar-beitsprogramm mit folgenden Schwerpunkten aufgestellt:

 Erweiterung Radwegenetz (gemeindeübergreifender Prozess läuft)
 Fertigstellung MTB-Routennetz mit Beschilderung (gemeindeübergreifen
der Prozess läuft und kann heuer bis zum Sommer abgeschlossen wer-den)
 Spiel- und Freiraumkonzept (Umsetzung läuft)

 Schutzbauten: HW-Entlastung für Oberlauf des Mühlebaches
 Sanierung Volksschule
 Ausweisung von Quellschutzgebieten
 Wegekonzept für Fußgänger
 Wasserversorgung Hochbehälter Oberdaneu
 Beschilderungskonzept für Straßen und Hausnummern
 Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes
 Richtlinien zur Übernahme von Privatwegen

 Verwertung der Lokalitäten der Gemeinde (laufende Aufgabe)
 Ergänzung der Straßenbeleuchtung (laufende Aufgabe)
 Werterhaltung der Kanal- und Wasserversorgungsinfrastruktur (laufende
Aufgabe)
 Priorisierung der Sanierung von Gemeindestraßen (laufende Aufgabe)

• Der Vorsitzende Mag. (FH) Peter Neier, Obmann des Finanzausschusses be-richtet über die Sitzung des Ausschusses vom 5. April 2011. Neben den Ta-gesordnungspunkten Ankaufsangebot von VEG-Anteilen durch die VKW AG und Finanzierung des Grundkaufes – Schulgasse (GST.Nrn .551, 700/2 und 738, GB Nüziders), die in der heuten Sitzung behandelt werden, informiert er über die Beratungen betreffend den Eislaufplatz und das vom EHC ausgearbeitete Sanierungskonzept. Der Gesamtaufwand würde sich abzüglich der Fördermittel auf ca. EUR 340.000,00 belaufen. Der jährliche Betriebsabgang ohne Zinsen und AFA läge bei ca. EUR 30.000,00. Sowohl Finanzausschuss als auch Gemeindevorstand sehen sich derzeit außer Stande, das Vorhaben des EHC Nepomuk zu finanzieren.

Nach kurzer Diskussion kommt die Gemeindevertretung einhellig zur Auffassung, dass eine Sanierung zwar wünschenswert wäre, allerdings nicht finanzierbar ist.

• Der Obmann des Forstausschusses Bruno Walter informiert, dass in der Sit-zung des Forstausschusses am 3.4.2011 dem Gemeindevorstand die Auf-nahme von Nutzungsberechtigten ins Mitgliederverzeichnis empfohlen sowie der Verkauf von Rundholz beraten und beschlossen wurde.

2. Projekt Mittelschule und Sportmittelschule Nüziders

b) Aufenthaltsbereich für Schüler
Im Zuge der Generalsanierung und Erweiterung der Mittelschule werden oberhalb des Eingangsbereiches des Sonnenbergsaales zusätzliche Schüleraufenthaltsbereiche geschaffen.

Auf Grund des dringenden Raumbedarfes für den Turnunterricht der Volksschule sowie der Raumnot der Sonnenberger Harmoniemusik steht eine außerschulische Nutzung für einen Teilbereich in der Mittelschule zur Diskussion.

Volksschuldirektorin Gerda Morre informierte immer wieder mündlich und mit Schreiben vom 4. April 2011 über die aktuelle Situation. Ab 12 Schulkassen ist ein zusätzlicher Gymnastikraum bzw. Turnraum gesetzlich vorgeschrieben. Seit Jahren hat die Volksschule 13 Klassen und ist daher gezwungen öfters mit 2 Klassen den bestehenden Turnsaal zu nutzen. Die Direktorin der Volksschule ersucht daher um baldige Adaptierung des eigentlichen Gymnastikraumes, in dem derzeit die Harmoniemusik ihr Probelokal hat.

Wie bereits in der Gemeindevertretungssitzung vom 2. Dezember 2010 berich-tet, ist der Obmann der Harmoniemusik bereits im vergangenen Herbst betref-fend den Platzmangel im Probelokal an die Gemeinde herangetreten. Die Proberäumlichkeiten in der Volksschule sind sehr beengt. Insgesamt sind neun Neuzugänge zu verzeichnen, sieben davon aus dem eigenen Nachwuchs. Die Probentätigkeit im bestehenden Probelokal ist bei Vollproben nicht mehr möglich.

Wenn die Harmoniemusik in der Volksschule bleiben würde, wäre es sowohl für die Volksschule als auch für den Musikverein eine unzulängliche Situation bzw. entspräche nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Verschiedene Möglichkeiten wurden besprochen bzw. vom Ausschuss für Familie, Jugend, Bildung und Vereine in Hinblick auf die Umsetzbarkeit sowie die Kosteneffizienz geprüft. Sowohl von Gemeindevorstand als auch vom Ausschuss für Familie, Jugend, Bildung und Vereine wird eine Übergangslösung im Rahmen der Generalsanierung der Mittel- und Sportmittelschule befürwortet.

Dementsprechend soll ein Teilbereich des Erweiterungsbaues der Mittelschule Nüziders oberhalb des Eingangsbereiches des Sonnenbergsaales vorüberge-hend außerschulisch genutzt werden. Das Probelokal des Musikvereins soll dort provisorisch untergebracht werden. Im Zuge der Vorprüfung wurde untersucht, ob während der Musikproben Veranstaltungen im Sonnenbergsaal durchgeführt werden können. Laut Stellungnahme des technischen Büros Weithas sollte es gemäß vorliegender Planung keine Beeinträchtigung zwischen dem eigentlichen Saal/ Foyer und dem Musikproberaum bei gleichzeitigem Betrieb geben. Eine wahrnehmbare Schallübertragung vom darüber liegenden Proberaum kann es allenfalls im Windfang vor dem Foyer geben. Die Schallübertragung sollte aufgrund der untergeordneten Funktion des Windfangs aber nicht als störend wahr-genommen werden.

Auch wurde mit der Förderabteilung des Landes das Einvernehmen hergestellt, dass diese vorübergehende Andersnutzung auf die Fördersituation keine Auswirkungen hat.

Vor der Beschlussfassung wird dem Direktor der Mittelschule und Sportmittel-schule Nüziders, Herrn Herwig Sonderegger die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Anhand einer Bildpräsentation erläutert er den Standpunkt der Schule.

Zunächst macht er einen kurzen Rückblick, bringt Zahlen und Daten der Schule zur Kenntnis und informiert über das pädagogische Konzept der neuen Mittelschule. Dem Konzept entsprechend kann die Schule keinesfalls auf die Räumlichkeiten verzichten, zumal diese sowohl für die Mittagsbetreuung sowie die Tages- und Ganztagesbetreuung benötigt werden. Im Rahmen der neuen Mittelschule bzw. der neuen Pädagogik stehen Methodenvielfalt und Individualisierung im Vordergrund. Weiters führt Direktor Sonderegger aus, dass es kaum Freiräume in der Schule gibt. Gänge sind enger geworden und die Bewegung ist fast ausschließlich auf die Klassen beschränkt. Dementsprechend sieht er in der Gestaltung von offenen Lernlandschaften in diesem Bereich die Möglichkeit einer optimalen Nutzung. In diesem Sinne bittet er die Mitglieder der Gemeindevertretung einen Beschluss mit Blick auf eine “Schule der Zukunft” zu fassen.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Direktor Herwig Sonderegger fasst
DI Hansjörg Wolf die Lage der Gemeinde wie folgt grundsätzlich zusammen:

Seit Jahren besteht für die Gemeinde Nüziders die grundsätzliche Problematik, wo investiert werden soll – Volksschule, Mittelschule und Sportmittelschule bzw. Projekte der Gemeinde, Eislaufplatz stehen sich gegenüber. Auch die Problematik in Hinblick auf die Unterbringung der Harmoniemusik ist seit Jahren bekannt. Immer wieder hat es Bestrebungen gegeben eine Gesamtlösung für die Ortsvereine zu finden. Eine Option war zunächst die Volksschule – mit der Sanierung dieser hätte eine Möglichkeit für die Unterbringung der Harmoniemusik geschaffen werden können. Da lediglich ein Teil der Volksschule saniert wurde und das Gesamtkonzept zugunsten der Generalsanierung der Mittelschule und Sportmittelschule zurückgelegt wurde, gab es keine dauerhafte Lösung für die Harmoniemusik.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in Hinblick auf eine Bereinigung der Situation in der Volksschule, die Verlegung des Probelokales in die Mittelschule und Sportmittelschule zu befürworten ist. Es handelt sich allerdings um eine vorübergehende Lösung.

Auf Empfehlung des Ausschuss für Familie, Jugend, Bildung und Vereine und unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten langjährigen Problematik wird auf Antrag des Vorsitzenden folgender Beschluss einstimmig gefasst:

Der Gymnastikraum der Volksschule, der derzeit als Musikprobelokal dient, wird ab Herbst wieder der schulischen Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Harmoniemusik werden im Erweiterungsbau der Mittelschule vorübergehend Räumlichkeiten oberhalb des Eingangsbereiches des Sonnenbergsaales als Probelokal zur Verfügung gestellt.

3. Muttersbergseilbahn – Betriebszeiten 2011

Wie bereits im Rahmen der vertraulichen Gemeindevertretungssitzung am 03.02.2011 besprochen, konnte mit den potentiellen Investoren keine Einigung hinsichtlich der Übernahme der Muttersbergseilbahn erzielt werden, so dass die Silvretta Montafon die Bahn auch weiterhin betreiben wird.

In einer gemeinsamen Besprechung von Vertretern der Stadt Bludenz, der Ge-meinde Nüziders und der Silvretta Montafon am 1. März 2011 gab Geschäftsführer Dr. Hoblik die geplanten Betriebszeiten für das Jahr 2011 wie folgt bekannt:

23. April bis 30. Oktober 2011
Durchgehender Fahrbetrieb von 9.00 bis 17.00 Uhr

Adventwochenenden vom 25. – 27.11., 02. – 04.12., 09. – 11.12. und 16. – 18.12.2011
Wochenendbetrieb von Freitag bis Sonntag 9.00 bis 17.00 Uhr

Für die Zeit vom 4. Adventsonntag bis zum Karsamstag werden von Dr. Hoblik Versorgungsfahren angeboten, die ca. zweimal im Monat an einem Wochen-tag von 8.00 bis 12.00 Uhr stattfinden.

Um die Wiederaufnahme bzw. den Betrieb der Muttersbergseilbahn sicher stel-len zu können, wird auf Antrag des Vorsitzenden, dem von Dr. Hoblik vorgelegten Fahrplan bzw. den Betriebszeiten für 2011 wie einstimmig folgt zugestimmt:

23. April bis 30. Oktober 2011
Durchgehender Fahrbetrieb von 9.00 bis 17.00 Uhr

Adventwochenenden vom 25. – 27.11., 02. – 04.12., 09. – 11.12. und 16. – 18.12.2011
Wochenendbetrieb von Freitag bis Sonntag 9.00 bis 17.00 Uhr

Die Zustimmung zu diesem Fahrplan bezieht sich ausschließlich auf das Jahr 2011, wobei weiterhin künftig ein “Ganzjahresbetrieb” angestrebt wird. Ein Fahrplan für das Jahr 2012 ist vom Betreiber bis spätestens 30. November 2011 vorzulegen.

Mit Schreiben der Gemeinde Nüziders werden der Silvretta Montafon Bergbah-nen AG die von der Gemeindevertretung beschlossenen Betriebszeiten mitge-teilt. Ferner soll nochmals dezidiert festgehalten werden, dass der Rahmenvertrag vom 15.04.2002 selbstverständlich weiterhin gilt.

2. Projekt Mittelschule und Sportmittelschule Nüziders

a) Außenanlage
Der Vorsitzende Bgm. Mag. (FH) Peter Neier präsentiert anhand einer Bildprä-sentation gemeinsam mit DI Josef Galehr vom Büro M+G Ingenieure die ver-schiedenen Varianten der Gestaltung der Außenanlage bei der Mittelschule und Sportmittelschule Nüziders.

Am 29.03.2011 wurde im Rahmen eines gemeinsamen Infoabends mit dem GIG-Beirat, Gemeindevorstand und Bau- u. Ortsplanungsausschuss das Thema Gestaltung der Außenanlagen bei der Mittel- und Sportmittelschule Nüziders besprochen. Vom Büro Marte+Marte wurden insgesamt 3 Varianten ausgear-beitet und von Architekt DI Stefan Marte vorgestellt.
Als Ergebnis dieser Diskussion wird die Variante 2 mit parallel zum Straßen-verlauf angeordnetem Vorplatz und Mehrzweckgebäude befürwortet. Der Platz und das Gebäude soll in den Ausmaßen noch Richtung Sonnenbergsaal verlängert werden. Aus dieser Besprechungsgrundlage und einer zusätzlichen Planvariante von der Bauverwaltung erarbeitete das Büro Marte+Marte 2 Varianten.

Beim Ortsaugenschein am 07.04.2011 des GIG-Beirates, Bau- u. Ortsplanungs-ausschusses und Gemeindevorstandes wurden diese 2 Varianten ausgesteckt.
Nach einer ausführlichen Diskussion wird die adaptierte Variante 2 vom Büro Marte+Marte als Bestlösung für die Gestaltung der Außenanlagen bewertet.

Vorteile:
• Mehr Platz im Eingangsbereich zur Schule
• Offene Durchfahrt und Durchsicht im Straßenbereich
• Ausrichtung entspricht der umgebenden Bebauung

Die Grundinanspruchnahme des neu erworbenen Grundstückes soll durch Umplanung möglichst gering gehalten werden.

Am 11.04.2011 hat das Büro M+G Ingenieure eine Grobkostenschätzung über-mittelt. Je nach Ausführung liegen die Gesamtkosten der Außengestaltung zwischen EUR 966.000,00 und EUR 1.077.500,00. Diese Schätzung beinhaltet den Neubau des gesamten Parkplatzes mit Gestaltung und Platzentwässerung.

Über Auftrag des Bürgermeisters hat das Büro M+G Ingenieure die Schätz-kosten ohne Parkplatzneubau, jedoch mit Instandsetzung der bestehenden Oberfläche und Neubau der Zufahrt mit Asphaltierung zu den anliegenden beiden Wohnhäusern als Entscheidungsgrundlage für die Gemeindevertretung ermittelt.

Der Kostenanteil für die Außenanlagengestaltung beläuft sich gemäß dieser Aufstellung unter Berücksichtigung von Einsparungen inklusive Belag für den Vorplatz auf netto EUR 700.000,00.

Die Gesamtkosten des Projektes betragen laut Kostenaufstellung Büro M+G In-genieure vom 29.03.2011 bei der letzten GIG-Beiratssitzung EUR 8.693.000,00. Darin sind für die Außenanlagen EUR 405.000,00 enthalten.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenschätzung für die Außenanlagen-gestaltung ergeben sich Gesamtkosten von EUR 9.000.000,00. Somit beläuft sich die Erhöhung im Bereich der Außenanlagen auf EUR 295.000,00. (EUR 700.000,00 – EUR 405.000,00)

Nach eingehender Diskussion wird mit der Maßgabe einer bedarfsgerechten Planung sowie dem Auftrag um Maßhaltung in Hinblick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Nüziders auf Antrag des Vorsitzenden folgender Beschluss einhellig gefasst:

Grundsatzbeschluss zur Ausführung der Außenanlagen beim Projekt Mittel- und Sportmittelschule Nüziders gemäß adaptierter Planvariante 2 Büro Marte+Marte vom 14.04.2011

Der neue Kostenrahmen für das Gesamtprojekt Generalsanierung der Mittel- und Sportmittelschule Nüziders wird mit netto EUR 9.000.000,00 festgelegt.

Damit es zu keinen Verzögerungen des Bauzeitplanes kommt, wird der GIG-Beirat mit der endgültigen Beschlussfassung des Detailprojektes zur Ausführung der Außenanlagen beauftragt.
Diese Detailabstimmung erfolgt in einer gemeinsamen Sitzung durch den GIG-Beirat, Gemeindevorstand und Bau- und Ortsplanungsausschuss.

In Hinblick auf die Übernahme einer Haftung für das Projekt Sportmittel- und Mittelschule wird einhellig festgehalten, dass diese im Rahmen der nächsten Gemeindevertretungssitzung am 30.06.2011 beraten und beschlossen werden soll.

4. Ankaufsangebot von VEG-Anteilen durch die VKW AG

Als Gesellschafterin der VEG wurde die Gemeinde Nüziders mit Schreiben vom 28. Februar 2011 über den geplanten Ankauf von VEG-Anteilen durch die VKW sowie das von VKW und Vertretern der Gesellschaftergemeinden ausgehandelte Kaufangebot informiert. Die Gemeinde Nüziders verfügt über einen Anteil von 0,367 %. Zur näheren Erläuterung der Verhandlungsergebnisse fand am 21. März 2011 eine vom Gemeindeverband organisierte Informationsveranstaltung statt. Im Zuge dieser Veranstaltung wurden Informationen betreffend die bisherige Entwicklung der VEG sowie ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen dargestellt, die als Entscheidungshilfe für die Gemeinden dienen:

Bis 1992 bestanden in Vorarlberg drei Gasgesellschaften, die rückwirkend per 1.1.1991 zur VEG (Vorarlberger Erdgas GmbH) fusioniert wurden.
Bis ca. 2005 konnte sich die VEG stets weiter entwickeln und ihren Anteil an der Energieaufbringung in Vorarlberg laufend steigern. Mit dem vermehrten Einsatz von Alternativ-Energien, insbesondere dem Aufkommen von Biomasse-Anlagen kam es zu einer Stagnation des Gasabsatzes im Segment Raumwärme und zu einer stockenden Entwicklung der VEG insgesamt.

Im Jahr 2005 hat das Land Vorarlberg zur Finanzierung der Schäden nach der Hochwasserkatastrophe seine Anteile an der VEG an die VKW verkauft, so dass diese seither über ein Beteiligungsausmaß von 71,01 % verfügt.

Der Unternehmenswert wurde 2005 mit EUR 58 bis 64,1 Mio. beziffert. Die Neube-wertung 2010 ergab einen Unternehmenswert von EUR 60,2 Mio.

Der für die Anteilsverkäufe angebotene Kaufpreis auf Basis des ausge-handelten Unternehmenswertes in Höhe von EUR 70,00 Mio. liegt erheblich über der neuen Bewertung. Für das Geschäftsjahr 2009 wurde jedoch nicht der volle Gewinn sondern lediglich EUR 3 Mio. zur Ausschüttung freigegeben. 2010 wird der volle Gewinn von EUR 4,4 Mio. ausgeschüttet. Die Ausschüttung erhalten auch jene Gemeinden, die ihre Anteile Anfang 2011 mit Wirkung per 1.1.2011 veräußern.

Ziel der VKW ist das Erreichen von einem 75 %-igen Anteil. Dies würde entspre-chende Durchgriffsrechte für die VKW mit sich bringen. Aufgrund der bereits für das Jahr 2011 geplanten Sitzungen der beiden Gesellschaften wäre der Ab-schluss der Anteilskaufverträge mit 11.05.2011 geplant.

Für die Gemeinden besteht bis zum Ablauf von einem Monat nach Beschlussfassung über die Bilanz für 2011 die Möglichkeit ihre Anteile zum selben Preis an die VKW zu veräußern. Die VKW-Geschäftsführung ist dabei davon ausgegangen, dass in diesem Falle nur der Kaufpreis von EUR 700.000,00 je 1 % der Anteile aufrecht bleibt, für 2011 jedoch keine Gewinnbeteiligung mehr erfolgt, da im Gegenzug der erheblich über dem Bewertungsgutachten liegende Unternehmenswert von EUR 70 Mio. zugrunde gelegt wird. Dementsprechend wäre die VKW – nach weiteren Verhandlungen – bereit gewesen, bei einem späteren Verkauf (bis zum Ende der put-Option) den Kaufpreis bis zur Auszahlung mit 3 % zu verzinsen. Da eine Verzinsung dieser Art jedoch grundsätzlich unüblich ist und nicht der Gesetzeslage entspricht, hat Vorstandsmitglied Dr. Germann vergangene Woche mitgeteilt, dass sich der Vorstand grundsätzlich mit der Gewinnbeteiligung für 2011 einverstanden erklärt, es jedoch noch einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf. Somit wird vorbehaltlich des Beschlusses des Aufsichtsrates (Sitzung am 29.04.2011) nunmehr doch die Gewinnausschüttung für 2011 für jene Gemeinden zur Anwendung kommen, die ihre Anteile oder Teile davon erst 2012 veräußern.

Gemeindevorstand und Finanzausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 5.04.2011das Kaufanbot der VKW geprüft und beraten. Einhellig wird der Gemeindevertretung empfohlen, mit dem Verkauf des Anteiles bis zum Ende der put-Option zu warten. Wie sich im Rahmen mehrerer Gespräche mit Bürgermeistern gezeigt hat, wird auch von anderen Gemeinden von der put-Option vielfach Gebrauch gemacht.

Auf Empfehlung des Finanzausschusses wird auf Antrag des Vorsitzenden, das vorliegende Kaufanbot der VKW AG für die VEG-Anteile derzeit einhellig nicht angenommen. Das Kaufanbot der VKW AG wird der Gemeindevertretung vor Ablauf der put-Option nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.

5. Finanzierung des Grundkaufes – Schulgasse (GST.Nrn .551, 700/2 und 738,
GB Nüziders)

Zwecks Finanzierung des Grundkaufes wurden die Hausbanken der Gemeinde Nüziders zur Angebotslegung eingeladen. Die Finanzierungssumme beläuft sich auf EUR 773.200,00. Die Vorarlberger Landesregierung gewährt für die ersten fünf Jahre einen Zinszuschuss von 50 %.
Die weiteren Eckdaten:
• Laufzeit 25 Jahre
• 3 Monats bzw. 6 Monats EURIBOR, ohne Rundung
• vierteljährliche bzw. halbjährliche Anpassung
• Variante: Fixzinssatz für die ersten 5 oder 10 Jahre
• Sondertilgung: Nach Ablauf der Fixzinsphase sind Sondertilgungen je-derzeit spesenfrei möglich.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird einhellig beschlossen, das Darlehen für die Finanzierung des Grundkaufes bei der Sparkasse Bludenz mit der Variante Fixzins von 2,96 % auf 5 Jahre und anschließender Verzinsung nach dem 3 Monats EURIBOR mit einem Aufschlag von 0,59 %, aufzunehmen.

6. Änderung des Flächenwidmungsplanes

Im Bereich Bundesstraße soll über Antrag der Grundeigentümer die betriebliche Nutzung an der Westseite entlang der GST-NR 3331 bzw. 2517 und 2518 arrondiert werden. Dadurch wird eine zusammenhängende kompakte Betriebsfläche geschaffen, welche auch der nachhaltigen und langfristigen Absicherung der räumlichen Existenzgrundlagen, insbesondere für das Arbeiten dient. Dadurch ergibt sich für die erweiterte Baufläche eine bessere Nutzung des bestehenden angrenzenden Betriebes.
Nutzungskonflikte sind durch die angrenzenden Betriebsflächen im Osten und südlich der Bahn keine zu erwarten. Der haushälterische Umgang mit Grund und Boden wird gewährleistet.
Es ist auch keine wesentliche Ausdehnung des äußeren Siedlungsrandes gegeben, da gegenüber der Bahnlinie bereits Betriebsflächen bestehen und nördlich der Bahn das Siedlungsgebiet durch die bestehende Landes-straße eingegrenzt wird. Zusätzliche Verkehrsbelastungen für angrenzende Siedlungsgebiete sind nicht zu erwarten.
Auch dem Grundsatz D1 des REK (Ausgleich des Betriebsgebietsdefizits durch entsprechende Widmungen) wird entsprochen. Das bedeutet, dass Betriebsgebiete, wenn möglich, für zukünftige Betriebsansiedlungen ge-widmet werden sollten.

Im vereinfachten Anhörungsverfahren für die Widmungsänderung wur-den mit Ausnahme des naturschutzfachlichen Sachverständigen keine negativen Stellungnahmen abgegeben.
DI Lorenz Schmidt, Raumplanung hat mit Schreiben vom 07.03.2011 mitge-teilt, dass zur beantragten Umwidmung kein Einwand erhoben wird.
Die Abteilung Wasserwirtschaft hat mit Schreiben vom 02.03.2011 mitge-teilt, dass die beantragte Umwidmung zur Kenntnis genommen wird.
Die ÖBB hat mit Mail vom 09.03.2011 mitgeteilt, dass gegen die geplante Umwidmung kein Einwand besteht.

Der naturschutzfachliche Sachverständige der BH Bludenz, Dipl.Natw. Ro-chus Schertler hat mit Mail vom 11.02.2011 mitgeteilt, dass die Liegen-schaft
GST-NR 2516 zwar nicht in der Verordnung über den Streuewiesen-Biotopverbund erfasst ist, jedoch im Biotopinventar “Untere Rieder” auf-scheint.
Es handelt sich somit um einen Sonderstandort, welcher naturschutzrecht-lich bei Änderungen bewilligungspflichtig ist.
Es ist somit im konkreten Bau- und Gewerberechtsverfahren des Antragstellers ein negatives Gutachten mit der Forderung nach wirksamen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten.
Der Käufer, Thomas Amann wurde nachweislich von der Bauverwaltung auf diesen Umstand hingewiesen.

Weiters wird von Amts wegen die Fläche der GST-NR 3331 (öffentliches Gut) von Freifläche-Freihaltegebiet (FF) in Verkehrsfläche Straße im Aus-maß von
527,00 m² gewidmet. Dadurch wird die bereits bestehende Nutzung im Flä-chenwidmungsplan auch ausgewiesen.

Eine Widmungsarrondierung ist mit den Zielen des Raumplanungsgesetzes vereinbar. Die gesamte Widmungsfläche BB I der GST-NR 2516 beträgt
1.255,00 m². ( 1.230,00 m² + 25 m²)

Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertre-tung, die beantragte Widmungsarrondierung zu genehmigen.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:

Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes,
LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geän-dert:
Die nachstehenden Flächen der Grundstücke

Grundstück GST-NR 2516 – Teilfläche mit 1.230,00 m²
von Freifläche-Freihaltegebiet – FF
in Baufläche-Betriebsgebiet I – BB I

Grundstück GST-NR 2516 Teilfläche mit 25,00 m²
von Verkehrsfläche Schienenbahn (Eisenbahntrasse)
in Baufläche-Betriebsgebiet I – BB I

Grundstück GST-NR 3331 mit 527,00 m²
von Freifläche-Freihaltegebiet – FF
in Verkehrsfläche Straße Bestand

wird nach Maßgabe der im angeschlossenen Lageplan Zl. 031-2-1 rot
umrandeten Grenzen umgewidmet.

Begründung der Widmungsänderungen gem. RPG:
§ 2 Abs. 1: eine dem allgemeinen Besten dienende Gesamtgestaltung
§ 2 Abs. 2 lit. a)
Nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, besonders für das Wohnen und Arbeiten.
§ 2 Abs. 3 lit. a)
Haushälterischer Umgang mit Grund und Boden

Dem Grundsatz D 1 des REK (Ausgleich des Betriebsgebietsdefizits durch entsprechende Widmung) wird entsprochen. Das bedeutet, dass Betriebs-gebiete, wenn möglich, für zukünftige Betriebsansiedlungen gewidmet werden sollten.

Diese generelle Nutzungsänderung ist ein wichtiger Grund für die Ände-rung des Flächenwidmungsplanes.
Die angeführten Gründe stellen auch eine wesentliche Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse dar.

Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfah-ren, die Empfehlung des Ortsplanungs- u. Bauausschusses sowie die Stel-lungnahme von DI Georg Rauch und DI Lorenz Schmidt.

7. Grundsatzbeschluss über den Beitritt zum neu zu bildenden Verein
“Regio Im Walgau”

Das Kernteam der Regionalentwicklung im Walgau empfiehlt den Walgau – Gemeinden folgenden Beschlussvorschlag, der auch das weitere Vorgehen skizziert. Noch vor der Sommerpause 2011 sollen die Gemeinden einen Grundsatzbeschluss zum Beitritt fassen sowie einen weiteren Beschluss zu der noch in Arbeit befindlichen Satzung des Vereins und zur Wahl der von den Gemeinden entsandten Delegierten. Die konstituierende Sitzung der Regio Im Walgau findet im September 2011 statt.

Der Grundsatzbeschluss über den Beitritt zum neu zu bildenden Verein “Regio Im Walgau” sieht folgende Eckpunkte vor:

Präambel
Die Gemeinden der Regio Im Walgau werden nach dem Auslaufen der dreijährigen Auftaktphase eine tragfähige Arbeitsstruktur für die weitere regionale Zusammenarbeit ins Leben rufen. Die Regionalplanungsgemeinschaften Bezirk FK und BZ werden dafür aufgelöst.

Räumlicher Zuschnitt
Die Regio Im Walgau umfasst 13 Gemeinden: Bludesch, Düns, Dünserberg, Fra-stanz, Göfis, Ludesch, Nenzing, Nüziders, Röns, Satteins, Schlins, Schnifis und Thü-ringen (34.000 EW).
Dieser innere Kreis bezahlt die Organisationsstruktur und beschließt die Aufga-ben und Arbeitsschwerpunkte.

Der äußere Kreis umfasst 8 Gemeinden: Bludenz, Brand, Bürs, Bürserberg, Feld-kirch, Lorüns, Stallehr und Thüringerberg (50.000 EW). Diese Gemeinden werden laufend informiert, diskutieren bei Bedarf mit und bezahlen projektbezogen.

Aufgaben
Es soll einen nahtlosen Übergang von der Auftaktphase in die neue Struktur ge-ben. Das Aufgabenspektrum entspricht im Wesentlichen den in der Auf-taktphase wahrgenommenen Aufgaben.
Besonderer Wert wird auf die Vereinfachung bestehender Strukturen gelegt. Dafür wird ein leistungsfähiges Gefäß geschaffen. Bestehende Gemeindever-bände und andere Kooperationen können einen Beschluss zur Eingliederung fassen. Alle regionalen Termine werden zentral abgestimmt. Zudem wird die Regio Im Walgau die Gemeinden in der Region als gemeinsames Sprachrohr der Region nach außen vertreten.

Organisationsstruktur
Die Regio im Walgau organisiert sich als Verein. Sie hat eine Geschäftsstelle und beschäftigt eine/n GeschäftsführerIn und eine/n SekretärIn.
Die Bürgermeister der Regio Im Walgau treffen sich 8 x jährlich im Kernteam und diskutieren inhaltliche und strategische Fragen der Zusammenarbeit. Dazu werden – wenn es sich nicht um Fragen der internen Willensbildung unter den Bürgermeistern handelt – die Vertreter der Raumplanung des Landes Vorarlberg und der Bezirkshauptmannschaften eingeladen. Die Bürgermeister des äußeren Kreises werden regelmäßig informiert und nach Bedarf zugezogen.
Eine Mitgliederversammlung trifft sich zumindest 1 x jährlich und fasst grundsätzliche Beschlüsse. In der Mitgliederversammlung sind als ordentliche Mitglieder neben den Bürgermeistern auch Delegierte aus den Gemeinden der Regio Im Walgau vertreten. Ihre Anzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Außerordentliche Mitglieder mit beratender Stimme sind die Bürgermeister des äußeren Kreises, 2 Vertreter der Raumplanung des Landes Vorarlberg, je ein Vertreter der Bezirkshauptmannschaften Bludenz und Feldkirch sowie die Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Vorarlberger Landtag sowie die Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung, wenn sie in der Regio Im Walgau ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
Zur Vertiefung aktueller Themen der Regio Im Walgau wird 2 x jährlich ein öffentliches Walgauforum durchgeführt. Zur Bearbeitung einzelner Projekte werden bei Bedarf Arbeitsgruppen eingerichtet.

Finanzierung
Ausgehend von den Erfahrungen aus der Auftaktphase werden für diese Organisationsstruktur zwei Stellen (Geschäftsführung und Sekretariat) sowie entsprechende Büroräume als notwendig erachtet.

Gemeinsame Projekte werden überwiegend im jeweiligen Gemeindehaushalt budgetiert; die Regio Im Walgau erhält zusätzlich ein begrenztes Budget für Kleinprojekte und Öffentlichkeitsarbeit (insb. Berichterstattung im Walgaublatt). Die Gemeinden des äußeren Kreises beteiligen sich nach Bedarf an der Projektfinanzierung.
Die Kosten für die Organisationsstruktur werden per Einwohnerschlüssel auf die Gemeinden der Regio Im Walgau verumlagt und betragen etwa 5 Eu-ro/Einwohner. Eine Förderung durch das Land Vorarlberg wird angestrebt.

Einwohnerschlüssel und Delegierte:

EW Delegierte EW Delegierte
Bludesch 2.291 2 Nüziders 4.866 3
Düns 394 1 Röns 317 1
Dünserberg 144 1 Satteins 2.623 2
Frastanz 6.187 4 Schlins 2.280 2
Göfis 3.030 3 Schnifis 753 1
Ludesch 3.286 3 Thüringen 2.172 2
Nenzing 6.030 4

EW gesamt 34.373

Nach eingehender Diskussion in Hinblick auf die Ziele, Möglichkeiten und Kosten einer Regionalentwicklung wird auf Antrag des Vorsitzenden mit 21:3 (DI Karl Schmid, Josef Suitner, Markus Berchthold) Stimmen der Beschluss gefasst, dem neu zu bildenden Verein ‚Regio Im Walgau’ beizutreten und sich gemäß Einwohnerschlüssel an der Finanzierung zu beteiligen.

8. Verordnung über die Einhebung einer Vergnügungssteuer auf Wettterminals

Grundlage der Verordnung bilden der § 15 Abs. 3 Z. 1 des Finanzausgleichs-gesetzes, BGBl. 103/2007 i.d.g.F. und das Gemeinde-vergnügungssteuergesetz des Landes, LGBl. 149/1969 i.d.g.F..

Das Finanzausgleichsgesetz ermächtigt die Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuern. Besteuerungsgegenstand nach dem Gemeindevergnügungssteuergesetz sind Veranstaltungen, welche geeignet erscheinen, die Teilnehmer zu unterhalten und zu ergötzen. Die Steuertatbestände sind im § 2 Abs. 2 beispielhaft aufgezählt. Einige wenige Gemeinden des Landes haben von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 28.11.1996 wird mit Verordnung vom 4.12.1996 auf die Einhebung einer Vergnügungssteuer verzichtet.

Das Kriegsopferabgabegesetz, das in erster Instanz von der Gemeinde zu vollziehen ist, umfasst denselben Besteuerungsgegenstand.

Mit der Neugestaltung der gesetzlichen Bestimmungen für das Glückspiel hat der Landesgesetzgeber auch die Wettterminals der Abgabepflicht nach dem Kriegsopferabgabegesetz unterworfen. Es liegt deshalb nahe, dass die Gemeinden ebenfalls von ihrem Besteuerungsrecht Gebrauch machen und das Aufstellen und den Betrieb von Wettterminals besteuern. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgabe muss der Landesgesetzgeber das Höchstausmaß der Abgabe festlegen. Der Landesgesetzgeber ist darüber hinaus berechtigt, nähere Bestimmungen über die Erhebung der Abgabe zu erlassen. Dies erfolgte in der nunmehr in Kraft getretenen Novelle zum Gemeindevergnügungssteuergesetz.

Die vom Vorarlberger Gemeindeverband ausgearbeitete Musterverordnung enthält jene Regelungen, die für die Erhebung der Steuer erforderlich sind, bzw. soweit der Gemeinde im Rahmen des Gemeindevergnügungssteuergesetzes ein Gestaltungsspielraum zukommt. Dies betrifft die Entscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt eine Steuer auf Wettterminals eingehoben wird, wann die Steuerschuld (Abgabenanspruch) entsteht und wie hoch die Steuer ist. Die Obergrenze von EUR 700 je Wettterminal und Kalendermonat darf aber nicht überschritten werden.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die vorliegende Verordnung wie folgt einhellig beschlossen:

Verordnung
über die
Einhebung einer Vergnügungssteuer auf Wettterminals

Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z. 1 FAG, BGBl. 103/2007 i.d.g.F., des Gemeindever-gnügungssteuergesetzes, LGBl. Nr. 149/1969 i.d.g.F. und des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Nüziders vom 14. 04.2011 wird verord-net:

§ 1
Einhebung der Steuer

Die Gemeinde Nüziders hebt ab dem 1. Mai 2011 eine Vergnügungssteuer auf Wettterminals ein.

§ 2
Steuergegenstand

Der Steuer unterliegen das Aufstellen oder der Betrieb von Wettterminals im Sinne des Wettengesetzes.

§ 3
Entstehen der Steuerschuld

Die Steuerschuld entsteht mit dem Aufstellen oder dem Betrieb des Wettterminals.

§ 4
Steuerpflicht und Haftung

Für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals ist jene Person steuer-pflichtig, die hierfür eine Bewilligung nach dem Wettengesetz hat oder ha-ben müsste. Für die Steuer haftet jene Person, welche die Räumlichkeiten für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals zur Verfügung stellt.

§ 5
Höhe der Steuer

Die Steuer beträgt EUR 700,00 pro Wettterminal und Kalendermonat, in dem das Wettterminal, wenn auch nur zeitweise, aufgestellt ist oder betrieben wird.

Die Verordnung tritt mit 1.5.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt jene Verordnung vom 4.12.1996 außer Kraft.

Für die Gemeinde Nüziders
Der Bürgermeister:

9. Resolution “Ausstieg aus der Atomenergie”

Die schrecklichen Ereignisse in Japan zeigen einmal mehr: Atomenergie ist eine Hochrisikotechnologie, die letztlich nicht beherrschbar ist. Der Betrieb eines Atomkraftwerkes ist, bei aller Achtung der Souveränität eines jeden Staates, keine alleinige “innerstaatliche Angelegenheit”, sondern verursacht eine grenzüberschreitende Gefährdung von hunderttausenden Menschen.
Umso mehr muss es uns ein Anliegen sein, Vorsorge zu treffen, dass ähnliche Er-eignisse verhindert werden und es künftig keine Nutzung der Kernkraft zur Ener-giegewinnung mehr gibt.
Trotz des österreichischen Verzichtes auf die Nutzung von Kernkraft, ist Vorarlberg von zahlreichen Atomkraftwerken umgeben, sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz. Viele dieser Kraftwerke haben ein Alter, das jenem der japanischen Kraftwerke in Fukushima entspricht.

Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.04.2011 die vorliegende Resolution, welche auch von den vier Fraktionen im Vorarlberger Landtag unterstützt wird, beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die vor-liegende Resolution zu beschließen.

Nach kurzer Diskussion wird aufgrund eines gemeinsamen Erweiterungsantrages von allen drei Fraktionen die vorliegende Resolution um einen weiteren Punkt (6) ergänzt und mit folgendem Wortlaut einhellig beschlossen:

Die Gemeinde Nüziders fordert die österreichischen Bundesregierung, die Euro-päische Kommission und das Europäischen Parlament sowie die Schweizer Bun-desregierung im Sinne einer sicheren und zukunftsfähigen Energieversorgung deshalb auf

• den europaweiten Ausstieg aus dem Betrieb von Kernkraftwerken und der Nutzung der Kernenergie mit allen politischen, juristischen und völkerrechtlichen Mitteln voranzutreiben;
• dafür Sorge zu tragen, dass die noch in Betrieb befindlichen alten Kern-kraftwerke umgehend vom Netz genommen und abgeschaltet werden;
• sicherzustellen, dass keine neuen Kernkraftwerke mehr gebaut sowie in Bau befindliche einer anderen Nutzung zugeführt werden;
• um den Ausstieg aus der Atomenergie zu ermöglichen, alle energiepolitischen Maßnahmen zu setzen, die zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs und einem weiteren und raschen Ausbau erneuerbarer Energieträger auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene führen;
• Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine mittelfristig vollständig nach-haltige, regionale und dezentrale Energieversorgung sicherstellen;
• dafür Sorge zu tragen, dass die Endlagerungsproblematik des atomaren Abfalls einer Lösung zugeführt wird.

•
10. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 7. Sitzung vom 03.02.2011

Vzbgm. Eva Nicolussi ersucht bereits im Vorfeld um folgende Abänderung der Verhandlungsschrift der 7. Sitzung vom 03.02.2010:

5. Voranschlag 2011
[…] Erfreulich ist, dass im Bereich der laufenden Einnahmen, insbesondere bei der Kommunalsteuer und bei den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Mehreinnahmen gerechnet werden kann. […]

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift der 7. Sitzung vom 03.02.2011 keine weiteren Einwendungen erhoben werden und die Verhandlungsschrift unter Berücksichtigung der vorangeführten Änderung gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt gilt.

11. Allfälliges

Im Namen von Gemeindevertreter Hubert Hrach bedankt sich der Vorsitzende für die zahlreiche Anteilnahme am Tod seiner Frau Gerda Hrach.

Der Vorsitzende berichtet über:

• Genehmigung des Voranschlages 2011 durch die Vorarlberger Landesre-gierung
In diesem Zusammenhang bringt der Vorsitzende die Beurteilung der Finanzlage aus Sicht der Landesregierung zur Kenntnis.
• Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über
o die Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft – Sammelnovelle
o eine Änderung des Spitalsgesetzes
o eine Änderung des Baugesetzes
• Auflegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
Die Ergebnisse sind zur allgemeinen Einsatz am 29. April 2011 im Gemeindehaus aufgelegt.
• Finanzierung der Pflege
Der Vorsitzende informiert, dass im Rahmen des Stabilitätspaktes eine Einigung zwischen Bunde, Ländern und Gemeinden über die künftige Pflegefinanzierung erzielt werden konnte. Gemäß den Informationen sollen weitere starke Kostenerhöhungen für die Gemeinden damit abgefangen werden.
• Gewerbemitteilungen
• Termine
30.06. 9. Gemeindevertretungssitzung
17.04. Kirchenkonzert der Harmoniemusik
15.05. Frühschoppen im Bongert
20.05. Konzert mit Effata
28.05. Jubiläumskonzert des Männerchors
29.05. Frühschoppen im Bongert

Anhand einer Bildpräsentation berichtet der Vorsitzende über:

• Birgit Rützler – neue Mitarbeiterin in der Bauverwaltung
• Teilnahme der Mitarbeiter der Gemeinde Nüziders bei ‚Bludenz-läuft‘ am 03.04.2011
• Betriebseinweihung ALLIANZ-Center
• neue Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stefan Denifl

• Arbeitsgruppe ‚Spiel- und Freiraumkonzept‘
• Flurreinigung 2011
In diesem Zusammenhang bedankt sich der Vorsitzende auch beim Obmann des Umweltausschusses für die Flurreinigungsaktion mit den Schulen.
• Baufortschritt Mittelschule
• Verlegung der Photovoltaikanlage auf das Dach der Volksschule Nüziders
• Programm von kult pur nüziders im Frühjahr 2011

Günter Steckel informiert, dass der Gemeindevertretung die Beschlussfassung der Resolution “Raus aus EURATOM” vom e5-Team empfohlen wird.

Auf Anfrage von Günter Steckel informiert, der Vorsitzende, dass der Druckerei beim Druck der Gemeindeinfo Fehler passiert sind.

Ende der Sitzung: 23.45 Uhr

Die Schriftführerin Der Vorsitzende

Mag. Alexandra Durics

  • VIENNA.AT
  • Nüziders
  • Verhandlungsschrift über die 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung
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