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Vergewaltigung unter Jugendlichen: Anklage

Vertagung des gestrigen Schöffenprozesses am Landesgericht Feldkirch
Vertagung des gestrigen Schöffenprozesses am Landesgericht Feldkirch ©VN/Hofer
Feldkirch - Prozess wurde vertagt, weil Teil des Videos mit Aussage des mutmaßlichen Opfers nicht auffindbar war.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Vor allem Vergewaltigung wird dem 18-jährigen Angeklagten vorgeworfen. Demnach soll der damals 17 Jahre alte Bregenzer in einer Nacht im August 2018 einer Jugendlichen damit gedroht haben, ihr intimes Geheimnis zu verraten. So hat er sie laut Anklageschrift in der Wohnung seiner Eltern drei Mal zum Sex gezwungen. Aus Angst vor dem Verrat ihres Geheimnisses soll sich das Mädchen nicht gegen die sexuellen Handlungen gewehrt haben.

Ebenso ungewöhnlich wie die angeklagten Taten war der Grund für die Vertagung des gestrigen Schöffenprozesses am Landesgericht Feldkirch nach der fünfstündigen Verhandlung. Die DVD mit dem zweiten Teil der gerichtlichen Aussagen des mutmaßlichen Opfers vor dem Prozess war nicht auffindbar. Am Montag wird der Schöffenprozess weitergeführt. Bis dahin wird nach dem Video gesucht, das im Gerichtssaal vorgeführt werden soll.

Mutmaßliche Opfer von Sexualdelikten müssen nicht während der Verhandlung aussagen. Sie werden davor von einem Rechtsschutzrichter, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger bei einer kontradiktorischen Einvernahme befragt. Dabei sitzen das mutmaßliche Opfer sowie Staatsanwalt, Verteidiger und Beschuldigter in getrennten Zimmern. Die Einvernahme wird gefilmt.

Verteidiger Manfred Keller verzichtete nicht auf die Vorführung des fehlenden Teils der kontradiktorischen Einvernahme. Der Verfahrenshelfer beantragte einen Freispruch für seinen mit einer Vorstrafe belasteten Mandanten. Denn es sei zwischen den beiden Jugendlichen einvernehmlich zu den sexuellen Handlungen gekommen. Darauf deute auch hin, dass das Mädchen gesagt habe, sie sei schuld. Sie habe ihren Freund betrogen.

Bei dem Freund handelt es sich um einen vorbestraften Tschetschenen. Der 16-Jährige wachte in der Tatnacht in der Wohnung des Angeklagten aus dem Schlaf auf und erwischte seine Freundin und den Angeklagten im Schlafzimmer beim Sex. (NEUE)

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