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Vergewaltigung nach Discobesuch: Vier Jahre Haft

29-jährige Lehrerin war von Gleichaltrigem ins Auto gezerrt worden. Knapp ein Jahr nach dem Vorfall befindet sich die Frau immer noch in Therapie.

Zu vier Jahren Haft wurde am Montag am Straflandesgericht Wien ein 29-jähriger Mann verurteilt, der in der Nacht auf den 16. Juli 2006 eine 29-jährige Englischlehrerin vergewaltigt haben soll. Opfer und Täter waren in der Wiener Kultdisco U4 in Kontakt gekommen. Anschließend soll er die Frau mit angehaltenem Messer zu einem in der Nähe geparkten Pkw dirigiert und sich dort an der Frau vergangen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 29-jährige alte Angeklagte wies – wie auch schon bei den Verhandlungen zuvor – die Anschuldigungen entschieden zurück. Die Englischlehrerin habe aus freien Stücken Sex mit ihm gehabt, versicherte er einem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Martina Krainz. Die Frau habe ihn freiwillig zum Pkw begleitet. Gänzlich anders stellte es das Vergewaltigungsopfer dar. Die 29-Jährige, die derzeit in Deutschland lebt und dort auch traumatherapeutisch behandelt wird, war bei der Verhandlung nicht persönlich anwesend.

Das Schwurgericht ließ unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit ein Video abspielen, auf dem die Englischlehrerin im Beisein von Richtern und Staatsanwälten am 4. Oktober 2006 noch einmal die Vorfälle vom 16. Juli schilderte. Der Unbekannte habe noch auf der Tanzfläche Blick- und in weiterer Folge Körperkontakt gesucht. Als sie ihn abblockte, habe er sie auf ein Getränk eingeladen, worauf sie ihm beschied, dass sie einen Freund habe und nicht an ihm interessiert sei.

Darauf hin sei das Messer ins Spiel gekommen. Nachdem sie mehrfach vergewaltigt worden war, sei auch noch der Begleiter ihres Peinigers ins Auto gestiegen und über sie hergefallen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, dass er erst am 5. Oktober, also einen Tag, nachdem die Frau ihre Aussage zu Protokoll gebracht hatte, das erste Mal zugegeben hatte, überhaupt mit der 29-jährigen Verkehr gehabt zu haben.

Zweifel an der Version des Opfers äußerte der Verteidiger: „Es gibt keinen Beweis, nur eine Geschichte.“ Der Anwalt stützte sich vor allem auf Fotos, die die Frau – ihrer Schilderung zufolge auf Befehl ihres Peinigers, seiner Aussage nach auf ihre Bitte um eine Art Erinnerungsfoto hin – gemacht hatte. Auf den Bildern sei keineswegs eine geschockte Person zu erkennen, betonte der Anwalt. Überdies wurden beim Opfer keinerlei Verletzungen im Vaginalbereich festgestellt worden.

Der damalige Begleiter des Beschuldigten, der an sich als Beitragstäter vor Gericht zu stehen hätte, ist nach wie vor untergetaucht und wird gesucht. Die Verteidigung erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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