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Vergewaltiger aus Wiener Neustadt muss wohl doch ins Gefängnis

Die Ausreden Depression und Klaustrophobie ziehen wohl nicht mehr bei der nächsten Verhandlung gegen den Verurteilten
Die Ausreden Depression und Klaustrophobie ziehen wohl nicht mehr bei der nächsten Verhandlung gegen den Verurteilten ©BPD Wien
Ein rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Wiener Neustädter, der bisher dem Gefängnis entkommen ist, muss wieder vor Gericht. Es geht um eine ganze Reihe von Übergriffen.
Haftfähig oder nicht?
Neuer Prozess droht

Richterin Alexandra Baumann hat Verhandlungstage vom 22. bis 24. August sowie am 3. und 4. September ausgeschrieben. Die Vorwürfe wiegen schwer: Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch Unmündiger, Herstellung und Weitergabe von Kinderpornos und Stalking. Nach Gerichtsangaben ist der Angeklagte teilgeständig.

Verurteilt aber noch nicht im Gefängnis

2008 war der Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren verurteilt worden. Das Urteil wurde zwar im Sommer 2009 rechtskräftig, aber Mediziner widersprachen der Justiz: Depressionen und Klaustrophobie würden eine Wegsperrung unmöglich machen. Das Fazit – keine Haft – endete mit einem Eklat: In Freiheit soll der angeblich psychisch angeschlagene Mann wieder “zugeschlagen” haben.

Im Mai 2011 war der damals 46-Jährige aus Wiener Neustadt unter dem Verdacht, Kinderpornos angefertigt und mit Jugendlichen gegen Entgelt sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben, festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine anonyme Anzeige erhalten, worauf das Landeskriminalamt ermittelte und bei einer Hausdurchsuchung zahlreiche Datenträger und Lichtbilder mit Kinderpornos sicherstellte.

Für die folgende U-Haft spielte die attestierte Haftunfähigkeit keine Rolle. Ein neues Gutachten brachte die Wende – der Mann wurde im August 2011 in Strafhaft genommen.

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