AA

Verfahrensfehler: Mäder-Mordprozess wird neu aufgerollt

Die vorsitzende Richterin habe nicht nur gegen das Verwertungsverbot, sondern auch gegen das Umgehungsverbot verstoßen, bemängeln die Höchstrichter.
Die vorsitzende Richterin habe nicht nur gegen das Verwertungsverbot, sondern auch gegen das Umgehungsverbot verstoßen, bemängeln die Höchstrichter. ©VOL.AT/Eckert
Mann erstach Gattin in Mäder: OGH-Höchstrichter hoben Ersturteil auf und ordneten neue Verhandlung am Landesgericht Feldkirch an.
18 Jahre Haft für 47-jährigen Ehemann
Familiendrama in Mäder vor Gericht
Mann ersticht Ehefrau in Mäder
Bluttat in Mäder

NEUE/Seff Dünser

Wegen eines Verfahrensfehlers wurde nun am Obersten Gerichtshof (OGH) das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom Oktober 2017 im Mordprozess um die Tötung einer Mutter von vier Kindern in Mäder aufgehoben. Die Wiener Höchstrichter haben eine neue Verhandlung in Feldkirch mit anderen Geschworenen und Berufsrichtern angeordnet.

In der ersten Verhandlung in Feldkirch war der unbescholtene Angeklagte wegen Mordes zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 47-jährige Lkw-Fahrer hatte im Jänner 2017 in Mäder im Schlafzimmer seine 40-jährige Gattin mit Messerstichen getötet.

Das erste Urteil wurde für nichtig erklärt, weil die vorsitzende Richterin den Geschworenen für die Urteilsberatung auch jene Protokolle mit Zeugenaussagen zu lesen gegeben hatte, die nicht verwertet werden durften. Darin enthalten war auch jene Aussage eines Zeugen, der behauptet hatte, die Tat sei von langer Hand geplant und durch massive Geldgier und Eifersucht motiviert gewesen. Diese Angaben hätten, so die OGH-Richter, für den Angeklagten von Nachteil sein können.

Die vorsitzende Richterin habe nicht nur gegen das Verwertungsverbot, sondern auch gegen das Umgehungsverbot verstoßen, bemängeln die Höchstrichter. Denn sie habe quasi durch die Hintertür die Geschworenen Aktenteile lesen lassen, die nicht verwertet werden durften.

Mord oder Totschlag. Am Obers­ten Gerichtshof wurde mit dem Hinweis auf den Verfahrensmangel der Nichtigkeitsbeschwerde des von Franz Josef Giesinger verteidigten Angeklagten stattgegeben. Jetzt müssen in Feldkirch neue Geschworene wiederum beurteilen, ob das Tötungsdelikt Mord war oder Totschlag.

Staatsanwalt Heinz Rusch beantragt eine Verurteilung wegen Mordes mit einem Strafrahmen von zehn Jahren bis lebenslänglicher Haft und eine höhere Strafe als 18 Jahre Gefängnis. Der in der Türkei geborene Österreicher habe es nach wechselseitigen Kränkungen nicht verkraftet, dass sie sich von ihm scheiden lassen wollte. Deshalb habe er nach einem neuerlichen Streit seine Gemahlin mit einem Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge ermordet.

Verteidiger Giesinger hingegen ist der Ansicht, sein Mandant dürfe nur wegen Totschlags mit einem Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden. Denn der Angeklagte habe den gegen ihn gerichteten jahrelangen Psychoterror seiner Frau nicht mehr ausgehalten. Er habe im Affekt in einem nachvollziehbaren emotionalen Ausnahmezustand zugestochen.

  • VIENNA.AT
  • Mäder
  • Verfahrensfehler: Mäder-Mordprozess wird neu aufgerollt
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.