Untersuchungsrichter Martin Bodner entschied, dass dringender Tatverdacht in Richtung Mord nicht erhärtet werden konnte, teilte ein Sprecher des Landesgerichts der APA mit. Auch Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr bestehe nicht. Der 38-jährige Niederösterreicher ist ab sofort auf freiem Fuß.
Der Staatsanwalt nahm sich Bedenkzeit. Laut dem Landesgerichtssprecher Friedrich Forsthuber besteht die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht, die binnen drei Tagen einzubringen ist. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Otto Schneider, gab es dahingehend noch keine Entscheidung. Die erste Haftprüfungsverhandlung muss laut Gesetz spätestens zwei Wochen nach der Verhängung der U-Haft gemacht werden. Liegt dringender Mordverdacht vor, müsste diese verlängert werden (Pflichthaft). Über den Mann war formell wegen des Ansammelns vom Kampfmitteln die U-Haft verhängt worden