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Verdacht eines Tierschutzvergehens im Jahr 2023 im Bezirk Feldkirch

Die behördliche Ermittlungen wurden bereits eingeleitet. (Symbolbild)
Die behördliche Ermittlungen wurden bereits eingeleitet. (Symbolbild) ©Hartinger; Canva
Behördliche Ermittlungen wurden bereits eingeleitet.

Der Veterinärbehörde des Landes Vorarlberg sind von anonymer Seite aktuell Fotos eines vermuteten Tierschutzvergehens im Jahr 2023 im Bezirk Feldkirch zugegangen. Die Behörde hat darauf umgehend am auf den Fotos erkennbaren Hof eine Tierschutzkontrolle durchgeführt und weitere Ermittlungen eingeleitet.

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Landwirt wurde über geltende tierschutzrechtliche Bestimmungen belehrt

Beim Ortsaugenschein wurden keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt; in gewissen Bereichen der Tierhaltung ergaben sich Verbesserungsnotwendigkeiten. Darüber hinaus wurde der verantwortliche Landwirt von der Veterinärbehörde über die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere wie eine Nottötung zu erfolgen hat, belehrt. Unser Anspruch an eine artgerechte Tierhaltung ist höher als das gesetzlich normierte Mindestmaß.

Im Zuge der laufenden Erhebungen wurde bekannt, dass der betroffene Landwirt die gegenständliche Nottötung im Jänner 2023 über Anweisung des Hoftierarztes und nach Betäubung des Tieres vorgenommen hat. Für das Jahr 2023 wurden dem Betrieb bereits aufgrund von anderen tierschutzrelevanten Auffälligkeiten keine Zahlungen aus dem Tiergesundheitsfonds gewährt.

Landwirtschaftsbetrieb wird verstärkt kontrolliert

Der Landwirtschaftsbetrieb wird von der Veterinärbehörde in den nächsten Wochen verstärkt beobachtet und kontrolliert.

(VOL.AT)

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