AA

UVS bestätigte Entscheidung: Amokfahrer rechtswidrig erschossen

Bilderbox
Bilderbox
Fast vier Jahre, nachdem ein 35-jähriger Milchlieferant, der offenbar unter einer psychischen Störung litt, nach einer Amokfahrt in Wien von einem Polizisten erschossen worden war, geht das juristische Tauziehen um den Unterhalt für seinen kleinen Sohn weiter.

Das Verfahren gegen den Beamten wurde vor mehr als zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der UVS hat, wie der „Kurier“ (Montag-Ausgabe) berichtete, bereits zum zweiten Mal entschieden, dass die Erschießung des gebürtigen Rumänen rechtswidrig war.

Nicolae J. war am Abend des 11. Jänner 2004 nach einer Amokfahrt, bei der er drei Pkw beschädigte, in der City von der Polizei gestellt worden. Die Beamten setzen vergebens Pfefferspray gegen den mit einem Messer bewaffneten Mann ein, der Polizisten nach deren Darstellung in der Folge bedrohte. Ein auf die untere Körperhälfte gerichteter Schuss tötete den bis dato unbescholtenen Mann. Aussagen von Zeugen ließen den Schluss zu, dass es zunächst durchaus im Bereich des Möglichen lag, den Mann zu überwältigen, ohne gezielt auf ihn zu schießen.

Die im August 2004 ergangene erste Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) Wien, der den von der Polizei als Nothilfe dargestellten tödlichen Schuss auf Nicolae J. „weder Maß haltend, noch verhältnismäßig und daher unzulässig“ gewesen sei, wurde vom Innenministerium bekämpft. Der Verwaltungsgerichtshof ordnete wegen einer unzureichender Begründung der Entscheidung eine neuerliche Verhandlung an, wie der Rechtsanwalt der Witwe, Ingo Riss, der APA sagte. Darin kam der UVS neuerlich zu dem Schluss, dass der Schusswaffengebrauch rechtswidrig war. Festgehalten wurde auch, dass aus vergangenen Fällen ersichtlich sei, dass die Polizei bis zum Schluss leugne – wie bei Omofuma oder Cheibani Wague.

„Das Innenministerium hat wieder eine Amtsbeschwerde wegen angeblicher inhaltlicher Mängel eingebracht“, sagte Riss. Damit gehe das Verfahren wieder an den Verwaltungsgerichtshof. „Wie lange das Verfahren dauern wird, ist völlig unklar. Meiner Einschätzung nach können das zwei, drei oder auch vier Jahre sein“, meinte der Anwalt, der auch die Frage nach den Kosten dafür stellt – Geld, das statt dessen für den Unterhalt des Sohnes von J. – er geht in die Volksschule – verwendet werden könnte.

Mehr News aus Wien …

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • UVS bestätigte Entscheidung: Amokfahrer rechtswidrig erschossen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen