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UVP-Frage bei Heumarkt-Projekt: Kein weiterer Verhandlungstermin

Ursprünglich hatte Tojner selbst den Antrag gestellt, ob sein Heumarkt-Vorhaben eine UVP brauche.
Ursprünglich hatte Tojner selbst den Antrag gestellt, ob sein Heumarkt-Vorhaben eine UVP brauche. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Keine weitere Verhandlungsrunde wird es rund um die Frage, ob das Heumarkt-Projekt UVP-pflichtig ist, geben.

Zur Frage, ob das umstrittene Heumarkt-Projekt in Wien UVP-pflichtig ist, wird es nun doch keine weitere Verhandlungsrunde mehr geben. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den bereits für 10. April fixierten Termin – geplant war u.a. eine Ortsbegehung am Areal – abberaumt, wurde der APA am Donnerstag ein Onlinebericht des “STANDARD” vom Projektbetreiber Wertinvest bestätigt.

Heumarkt: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, ob die Neugestaltung des Areals inklusive geplantem 66-Meter-Turm am Rande der Wiener Innenstadt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss. Der erste Gerichtstermin fand Mitte März statt. Dort beantragten die Vertreter der Wertinvest von Investor Michael Tojner eine zusätzliche Ortsbegehung, um sich ein besser Bild vom Vorhaben machen zu können. Diese sollte am 10. April stattfinden. Das Begehr wurde nun aber seitens der Wertinvest wieder zurückgezogen, sagte ein Sprecher. Der Termin ist folglich abgesagt, das Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Das Urteil wird schriftlich ergehen.

Man gehe weiter davon aus, dass das BVwG-Verfahren an sich widerrechtlich geführt werde und habe außerdem den Eindruck gewonnen, dass das Ergebnis sowieso schon feststehe, ließ Wertinvest-Geschäftsführerin Daniela Enzi die APA in einer schriftlichen Stellungnahme wissen: “Eine weitere Verhandlung ist daher sinnloser Aufwand.” Man wolle lieber eine rasche Entscheidung seitens des BVwG, um danach – sollte der Richter entscheiden, dass eine UVP nötig ist – die Höchstgerichte als nächste Instanz mit der Causa zu befassen.

Tojner habe selbst Antrag wegen UVP gestellt

Ursprünglich hatte Tojner selbst den Antrag gestellt, ob sein Heumarkt-Vorhaben eine UVP brauche. Die Wiener Landesregierung als erstinstanzliche Behörde sagte im Vorjahr Nein, worauf die Projektgegner das BVwG als nächste Instanz anriefen. Tojner zog daraufhin seinen Feststellungsantrag zurück im Ansinnen, dass die Sache damit erledigt sei. Der zuständige Richter am BVwG entschied allerdings, das Verfahren trotzdem als “Einzelfallprüfung” durchzuführen. Er sieht die zu erwartenden Auswirkungen des Baus auf das Weltkulturerbe ebenfalls für die Frage relevant, ob die UVP-Pflicht schlagend wird. Die Wertinvest sieht dies als nicht zulässig an und argumentiert, dass es hier – nicht zuletzt aufgrund der im Gesetz definierten Schwellenwerte wie Grundstücksgröße oder Errichtung von Erschließungsstraßen – keinesfalls um eine “Städtebauvorhaben” mit verpflichtender UVP handle.

(APA/Red)

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