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Urteile gegen Djindjic-Mörder bestätigt

Der Oberste Gerichtshof in Serbien hat am Montag die langjährigen Haftstrafen für die verurteilten Mörder von Ministerpräsident Zoran Djindjic größtenteils bestätigt.

Zwar reduzierte das Gericht die Strafen von drei Angeklagten, bestätigte aber die Urteile gegen den Drahtzieher, den Heckenschützen und sieben weitere Männer.

Der Drahtzieher des Anschlags vom 12. März 2003, der einstige Chef der paramilitärischen Einheit “Rote Barette” von Slobodan Milosevic, sowie der Heckenschütze wurden 2007 zu 40 Jahren Haft verurteilt. Gegen die anderen zehn Angeklagten verhängte das Gericht zwischen acht und 35 Jahre Haft. Die Anwälte hatten Berufung eingelegt und erklärt, das Verfahren sei politisch motiviert gewesen.

In dem Urteil hieß es damals, die zwölf Angeklagten hätten sich zu dem Mord verschworen, um die prowestlichen Reformen Djindijcs zu stoppen, Verbündete des ehemaligen Präsidenten Milosevic wieder an die Macht zu bringen und die Auslieferung mutmaßlicher Kriegsverbrecher nach Den Haag zu unterbinden.

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