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Urteil in Prozess um verseuchte Blutkonserve

Eine Kärntnerin starb an einer verseuchter Blutkonserve
Eine Kärntnerin starb an einer verseuchter Blutkonserve ©dpa - Bildfunk (Symbolbild)
Drei Jahre nachdem in Kärnten eine 84-Jährige wegen einer verseuchten Blutkonserve gestorben war, ist am Mittwoch ein Urteil gefallen.
Krankheitserreger in Blutkonserve entdeckt

Im Fall einer 84-jährigen Frau, die 2019 wegen einer verseuchten Blutkonserve an Malaria verstorben ist, gibt es nun eine Entscheidung im Zivilverfahren. Die Angehörigen erhalten jeweils 10.000 Euro Trauerschmerzengeld und Begräbniskostenersatz. Bezahlen müssen die Blutspenderin, ein Rettungsfahrer und zu Teilen das Rote Kreuz.

Blutspenderin hat Reise nicht angegeben

Die Blutspenderin hatte 2019 im Fragebogen vor ihrer Blutspende angegeben, nicht im Ausland gewesen zu sein. Dabei war sie zwei Wochen vorher in Uganda gewesen. Kurz nach der Spende erkrankte sie an Malaria und wurde mit der Rettung ins Spital gebracht. Einem Rotkreuz-Mitarbeiter sagte sie während des Transports, dass sie Blut gespendet hatte. Der Mann soll das entgegen seiner Beteuerung nicht an die Blutspendezentrale weitergeleitet haben. Die 84-jährige Hüftpatientin bekam das infizierte Spenderblut und starb im März 2019 an Malaria.

Blutspenderin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Im Oktober 2020 war die Blutspenderin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, sie hatte eine Geldstrafe ausgefasst. Im selben Monat hatte auch der Zivilprozess begonnen, bei dem Angehörige der Verstorbenen von der Blutspenderin, dem Roten Kreuz und einem Mitarbeiter 33.800 Euro forderten. Richter Gunther Schmoliner beendete diesen Zivilprozess nun mit einem nicht rechtskräftigen Urteil: Die Blutspenderin und der Rettungsfahrer, der die wichtige Information nicht weitergeleitet habe, teilen sich die Kosten von 10.000 Euro Trauerschmerzengeld. Die 10.000 Euro Begräbniskostenersatz sind hingegen von Blutspenderin, dem Rettungsfahrer und dem Roten Kreuz zu tragen: "Das Rote Kreuz trägt nach Ansicht des Erstgerichtes kein Verschulden, aber haftet nach dem Produkthaftungsgesetz", so Liebhauser-Karl.

(APA/Red)

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