AA

Urteil im Prozess um Reizgas-Test gefallen

Im Reizgas-Prozess wurde ein Urteil gesprochen.
Im Reizgas-Prozess wurde ein Urteil gesprochen. ©APA
Der Hersteller des Reizgas-Werfers wurde nach einer missglückten Produktvorführung in der Justizanstalt Josefstadt wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilt.
Der Reizgas-Test-Prozess
Verletzte bei Reizgas-Übung

Nach einem missglückten Reizgas-Test in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt, bei dem eine Krankenschwester schwer verletzt wurde, ist der Hersteller wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen worden. Über den ehemaligen Geschäftsführer der mittlerweile in den Konkurs geschlitterten deutschen Firma wurden vier Monate bedingt verhängt.

Richterin Claudia Bandion-Ortner begründete am Mittwoch im Straflandesgericht den Schuldspruch folgendermaßen: Der 56-Jährige habe das Gerät ohne Dosierungsanleitung exportiert, zugleich aber gewusst, dass es von seinem Abnehmer – einer oberösterreichischen Firma – im Rahmen einer Produktvorführung in einer Zelle der JA Josefstadt zum Einsatz kommen sollte. Die Firma wollte den Reizgas-Werfer an die Justizwache verkaufen.

Strafe gegen oberösterreichische Firma bedingt nachgesehen

Das Verfahren gegen jenen Mitarbeiter, der den Test in Anwesenheit von Vertretern der Vollzugsdirektion und der Justizwache vornahm, wurde diversionell erledigt. Der Mann habe die Anweisungen seines inzwischen verstorbenen Chefs befolgt und strikt das gemacht, was ihm aufgetragen wurde. Bei ihm sei daher kein hohes Verschulden anzunehmen, so Bandion-Ortner, die in Folge dessen von einer Geldbuße absah und lediglich eine Probezeit von einem Jahr festsetzte, innerhalb der der Mann sich wohl verhalten muss.

Über die oberösterreichische Firma wurde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Geldbuße von 15.000 Euro verhängt, die bedingt nachgesehen wurde. Der Betrieb habe die nötige Sorgfalt außer acht gelassen, rügte Bandion-Ortner. Die Entscheidungen sind mit Ausnahme der Diversion nicht rechtskräftig.

Dramatische Folgen für Krankenschwester

Der anklagegegenständliche Vorfall hatte sich am 17. Mai 2010 ereignet als, Bandion-Ortner noch Justizministerin war. Dieser Umstand erschien weder dem Präsidium des Landesgerichts, das im Vorfeld eine mögliche Befangenheit der Verhandlungsleiterin verneint hatte, noch den unmittelbaren Verfahrensbeteiligten problematisch. Sie fühle sich nicht befangen, hatte Bandion-Ortner beim Prozessauftakt im vergangenen Oktober erklärt.

Für eine Krankenschwester, die 18 Jahre lang in der Krankenabteilung der JA Josefstadt tätig war, hatte der Reizgas-Test vor allem dramatische psychische Folgen. Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer setzte diese einer schweren Körperverletzung gleich. Eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelte sich demnach mit der Zeit zu einer chronischen Persönlichkeitsveränderung. Die Frau sei “völlig entwurzelt”, ihr sei “die Grundlage der Lebensfreude entzogen”, gab Dantendorfer zu bedenken.

Bange Momente bei der Demonstration

Die auf Feuerverhütung und -bekämpfung spezialisierte oberösterreichische Firma hatte an sich keine Gewerbeberechtigung für den Handel mit Waffen. Nachdem ein Mitarbeiter, der lediglich eine Ausbildung als Dachdecker vorweisen konnte, durch die Speiseluke das CS-Gas in einen Haftraum gesprüht hatte, ging der darin befindliche Justizwachebeamte, der sich als Testperson zur Verfügung gestellt hatte, zu Boden. Die Wirkung war “irgendwann so stark, dass ich es nicht mehr ausgehalten habe”, erinnerte sich der 48-Jährige nun im Zeugenstand. Er sei “atmungsmäßig stark beeinträchtigt” gewesen: “Es war zu heftig.”

Der Mann, der noch selbst aus der Zelle kriechen konnte, musste danach erstversorgt werden. Dazu wurden die diensthabende Ärztin und eine Krankenschwester herbeigerufen. Letztere wurde am Gang zum Haftraum von entweichendem Gas eingehüllt – in der Aufregung war vergessen worden, die Zellentür zu schließen. Zudem hatte man vor der Zelle ein Belüftungsgerät aufgestellt, das das Gas der Krankenschwester direkt ins Gesicht blies.

Pflegepersonal wusste nichts von Reizgas-Demonstration

“Ich hab’ keine Luft mehr gekriegt und konnte nicht mehr sehen”, berichtete die 62-Jährige nun dem Gericht. Sie habe “Angst gekriegt”, zumal sie nichts von der geplanten Reizgas-Demonstration erfahren hatte: “Vom Pflegepersonal im ganzen Haus hat niemand etwas gewusst. Auch die Anstaltsleiterin hat nichts gewusst.” Die Frau erlitt Verätzungen der Atemwege und der Augen sowie einen Hörsturz. Infolge ihrer psychischen Beeinträchtigung benötigt sie nach wie vor täglich Antidepressiva und mehrmals monatlich eine Psychotherapie. Sie werde “zweifellos noch eine lange Zeit leiden”, sagte Gerichtspsychiater Dantendorfer.

Die oberösterreichische Firma hat bereits finanzielle Wiedergutmachung geleistet und der inzwischen pensionierten Frau 55.000 Euro an Schadenersatz, Schmerzengeld und Abgeltung für allfällige weitere Folgeschäden geleistet. Für Vertreter der Justizwache und der – inzwischen aufgelösten – Vollzugsdirektion hatte der Vorfall übrigens keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen diese kein Verfahren ein bzw. stellte die Ermittlungen ein. Ein Umstand, der für Richterin Bandion-Ortner offenbar nur bedingt nachvollziehbar war. Es sei “ein grobes Verschulden seitens der Justizwachebeamten zu erkennen”, stellte sie in ihrer Urteilsbegründung fest.

(APA, Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 8. Bezirk
  • Urteil im Prozess um Reizgas-Test gefallen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen