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Missglückter Reizgas-Test in Justizanstalt Josefstadt: Prozess in Wien

In der Justizanstalt Josefstadt ging ein Reizgas-Test schief
In der Justizanstalt Josefstadt ging ein Reizgas-Test schief ©APA
Ein Zwischenfall, der unter Justizministerin Bandion-Ortner passierte, ist am Donnerstag im Straflandesgericht aufgearbeitet worden. Es handelte sich um einen missglückten Reizgas-Test in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.
Reizgas-Übung ohne Folgen

In Anwesenheit von Vertretern des Justizministeriums und der Justizwache wollte eine an sich auf Feuerverhütung und -bekämpfung spezialisierte Firma die Wirkung eines Reizgas-Werfers demonstrieren, weil man sich erhoffte, damit einen Auftrag der Justiz an Land zu ziehen.

Reizgas in Zelle gesprüht

Die Produktvorführung ging völlig daneben. Nachdem ein Mitarbeiter der Firma durch die Speiseluke das CS-Gas in eine Zelle gesprüht hatte, ging der darin befindliche Justizwachebeamte, der sich als Testperson zur Verfügung gestellt hatte, zu Boden. Er soll – wie in einem schriftlichen Vermerk festgehalten wurde – einen “totalen Atemverlust” erlitten haben und musste von Kollegen geborgen werden.

Noch schlimmer traf es eine Krankenschwester, die von der Übung gar nicht informiert worden war und die am Gang vom entweichenden Gas eingehüllt wurde. Die Frau erlitt Verätzungen der Atemwege und der Augen und leidet bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie kann ihren Beruf nicht mehr ausüben und musste sich vorzeitig pensionieren lassen. Der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp hat in einem Gutachten ihre Verletzungen als schwer eingestuft.

Vorfall ereignete sich 2010

Der anklagegegenständliche Vorfall ereignete sich am 17. Mai 2010, als Claudia Bandion-Ortner noch Justizministerin war. Just die mittlerweile wieder als Richterin ans Wiener Straflandesgericht zurückgekehrte Bandion-Ortner leitete nun den Prozess gegen den Mitarbeiter der oberösterreichischen Firma und den deutschen Hersteller des Reizgas-Werfers, denen die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gemeingefährdung ankreidete.

Der nunmehrige Chef der oberösterreichischen Firma saß nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ebenfalls auf der Anklagebank. Dass das inkriminierte Geschehen in ihre damalige politische Verantwortlichkeit fiel, war für Bandion-Ortner kein Problem. “Wie Sie wissen, war ich in diesem Zeitraum Justizministerin und Chefin der Justizwache. Ich fühle mich nicht befangen deswegen”, stellte sie zu Beginn des Verfahrens klar. Weder der Staatsanwalt noch die Verteidiger und Rechtsanwalt Wolfgang Mekis, der die Interessen der pensionierten Krankenschwester vertritt, hatten gegen diese Rechtsansicht Einwände, so dass verhandelt werden konnte.

“Ist total blöd gelaufen”

Der Mitarbeiter der oberösterreichischen Firma, der den Reizgas-Werfer betätigt hatte, und der Geschäftsführer des deutschen Herstellers – dieses Unternehmen ist mittlerweile in Konkurs gegangen – zeigten sich nicht geständig und wiesen sich wechselseitig die Schuld zu. “Es ist total blöd gelaufen. Es tut mir leid, was mit der Krankenschwester passiert ist”, stellte der Erstangeklagte fest.

Er erklärte dem Gericht, er habe seinen – mittlerweile verstorbenen – Chef zur Produktvorführung in die Justizanstalt Wien-Josefstadt begleitet, nachdem man den Reizgas-Werfer vorher bei der Polizeieinheit Wega und beim Bundesheer getestet hatte. Eine entsprechende Ausbildung und spezielle Kenntnisse hatte der 37-Jährige nicht, als er das CS-Gas auf Anweisung seines Chefs in die Zelle sprühte. Er habe “null Bedenken” gehabt, sagte der Mann, da der Produkthersteller behauptet hätte, der Reizgas-Werfer verteile das Gas immer derart, dass es zu keiner Überdosierung kommen könne. Deswegen habe er auch keinen Sprühkopf verwendet.

“Hätte auch zehn Sekunden Reizgas gesprüht”

Nachdem er das Gerät rund vier Sekunden betätigt hatte (“Wenn der Chef gesagt hätte, ich soll zehn Sekunden sprühen, hätte ich auch zehn Sekunden reingesprüht”), habe er “eine überraschend starke Wirkung bemerkt”, sagte der 37-Jährige. Von der für die Krankenschwester verheerenden Folgen habe er erst Monate später erfahren. Bei der unmittelbaren Nachbesprechung sei sie Übung vielmehr positiv bewertet worden. Der Justizwachebeamte, der als Testperson fungiert hatte, sei zwar “in die Knie gegangen” und “leicht beeinträchtigt” gewesen, “aber kampfunfähig war keiner”.

Eine in der Justizanstalt tätige Ärztin hatte allerdings vor der Produktvorführung Bedenken geäußert und vor der Wirkung des CS-Gases gewarnt. Statt darauf einzugehen, kippte man in der Zelle ein Fenster und stellte im Gang vor der Zelle ein Belüftungsgerät auf, um allfällig entweichendes Gas zu verteilen. Just das wurde der Krankenschwester zum Verhängnis – als sie des Weges kam, blies das Gas dank des Belüfters in ihre Richtung.

Reizgas-Werfer “für Zellen nicht geeignet”

Der deutsche Produkthersteller wehrte sich in seiner Einvernahme vehement gegen den Vorwurf, er habe infolge mangelnder Sorgfalt Mitschuld am Geschehen. Der gegenständliche Reizgas-Werfer sei “für Zellen nicht geeignet”, betonte der 56-jährige Geschäftsmann. Dass dies beabsichtigt war, sei ihm nicht bekannt gewesen. Der damalige Chef der Firma – nach dessen Tod hat sein Sohn den Betrieb übernommen -, den er mit dem Werfer belieferte, habe ihm gesagt, die Justiz hätte an diesem “für frei stehende Gefängnishöfe Interesse”.

In einer Halle mit 30 Meter Höhe und 100 Meter Länge könne man sich nach Betätigen des Werfers bis zu 30 Minuten aufhalten, “ohne dass Krankheiten zu befürchten sind”, meinte der Zweitangeklagte. Voraussetzung: Die Dosierung dürfe zwei Milligramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreiten. Das sei auch auf den mitgelieferten Beipackzetteln und Sicherheitsstandardblättern festgehalten worden.

Prozess auf Dezember vertagt

Wolfgang Mekis, den Rechtsvertreter der schwer verletzten Krankenschwester, ortete bei beiden Angeklagten “grobe Fahrlässigkeit”. Man müsse den Begriff CS-Gas nur googeln, um sich über die gefährliche Wirkung klar zu werden. “Aus Profitgier hat man sich nicht einmal die Mühe gegeben, den Reizgas-Werfer mit einer Sprühvorrichtung zu versehen. Es war alles egal. Man wollte einfach zu einem Geschäftsabschluss kommen”, meinte Mekis.

Ein solcher kam am Ende nicht zustande. Die oberösterreichische Firma wurde vom Justizministerium mit keinem Auftrag bedacht. Der Prozess um den missglückten Reizgas-Test in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist zur Einvernahme von Zeugen vertagt worden. Der nächste Termin soll Anfang Dezember stattfinden.

(apa/red)

 

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