AA

Urteil im Natschläger-Prozess gefällt: Drei Monate Haft

Jener 19-jährige, der am 23. April in Wien-Währing den Wiener Kommunalpolitiker Gottfried Natschläger mit Gewalt zu Boden befördert hatte, ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Drohung verurteilt worden.

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren verhängte der Schöffensenat 24 Monate Haft. Davon wurden drei Monate unbedingt ausgesprochen.

Der Rest wurde dem Burschen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Damit muss er nicht mehr zurück ins Gefängnis, da ihm die dreieinhalb Monate U-Haft – aus dieser war er Anfang August entlassen worden – auf die Strafe anzurechnen waren. Die Witwe des Politikers bekam 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, außerdem muss ihr der 19-Jährige die Begräbniskosten ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Strafe, die Staatsanwaltschaft erbat sich jedoch Bedenkzeit.

In seiner ausführlichen Urteilsbegründung machte Richter Bernhard Kucera deutlich, dass der Darstellung des 19-Jährigen, er sei in Natschläger bloß “hineingelaufen”, nicht Glauben geschenkt wurde. “Er hat ihn mit der Hand weggestoßen. Er wollte ihn aus dem Weg räumen”, stellte der Vorsitzende fest. Dem Angeklagten sei es nicht darauf angekommen, den 64-Jährigen zu verletzen, wohl aber ihn zu misshandeln, weshalb Tatbestandsmäßigkeit gegeben sei.

Die Aggression habe bereits in der Straßenbahn den Ausgang genommen, weil der 19-Jährige und sein Begleiter es nicht verkraftet hätten, infolge ihrer Pöbeleien aus der Bim zu “fliegen”. Deswegen wären sie der Tramway nachgelaufen, um den Straßenbahnfahrer an der nächsten Station weiter beschimpfen zu können. Natschläger wäre ihnen dabei in die Quere gekommen.

“Einsperren bringt in dem Fall aber nix”, befand der Richter. Das Strafverfahren diene nicht dazu, “Rache zu üben”. Wesentlicher sei es, dass sich der Angeklagte wieder in die Gesellschaft eingliedere, als gelernter Kellner einen Job suche und Wiedergutmachung leiste.

Zum Thema:

“Wollte ihn definitiv nicht verletzen”

 Details: Prozess

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 18. Bezirk
  • Urteil im Natschläger-Prozess gefällt: Drei Monate Haft
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen