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Urteil im Grasser-Prozess: Zehn Monate Zeit für Einspruch

Auf Grasser wartet noch ein Steuerstrafverfahren.
Auf Grasser wartet noch ein Steuerstrafverfahren. ©PA/HERBERT NEUBAUER / APA-POOL
Sollte gegen das Urteil im Grasser-Prozess Berufung eingelegt werden, haben die Anwälte dafür zwischen acht und zehn Monaten Zeit. Somit würde ein solches Verfahren nicht mehr heuer über die Bühne gehen.
Schriftliches Urteil liegt vor

Am 4. Dezember 2020 fassten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und weitere Angeklagte im Betrugsprozess rund um die Buwog-Privatisierung mehrjährige Haftstrafen aus, seit 28. Jänner 2022 liegt in dem Riesenprozess auch das schriftliche Urteil vor, dass Grasser und weitere Verurteilte beeinspruchen wollen. Dafür hat Richterin Marion Hohenecker nun deren Anwälten zwischen acht und zehn Monaten Zeit gegeben, um Rechtsmittel einzubringen, so "derstandard.at" heute.

Grasser-Prozess: Fristverlängerungsanträgen wurde stattgegeben

Zuvor hatten die Anwälte Fristverlängerungsanträge für das Einbringen der Rechtsmittel gestellt. Üblicherweise beträgt die Rechtsmittelfrist vier Wochen. Grasser hatte Ende 2020 nicht rechtskräftig acht Jahre Haft ausgefasst, sein ehemaliger Trauzeuge und FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben Jahre und der Lobbyist Peter Hochegger trotz Teilgeständnisses sechs Jahre. Grasser hatte sich nach dem Urteilsspruch erschüttert gezeigt und weiterhin seine Unschuld betont. In dem Prozess ging es neben der Buwog auch noch um die Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower Linz.

Auf Grasser wartet noch ein Steuerstrafverfahren

Während Grasser also nun einmal zehn Monate Zeit hat für den Einspruch zum Urteil in diesem Verfahren hat, wird er voraussichtlich noch vor dem Sommer wegen angeblicher Steuervergehen vor dem Richter stehen - auch hier bestreitet Grasser jede Schuld. Dieses Steuerverfahren führt nicht Hohenecker, sie ist von der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen in eine allgemeine Abteilung gewechselt.

(APA/Red)

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