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Urteil für Exhibitionist in Wien: 16 Monate Haft

Der Mann wurde nach dem Vorfall am Wiener Reumannplatz zu 16 Monate Haft verurteilt.
Der Mann wurde nach dem Vorfall am Wiener Reumannplatz zu 16 Monate Haft verurteilt. ©pixabay.com (Themenbild)
Im Mai belästigte ein 31-Jähriger eine Frau am Wiener Reumannplatz. Er wurde nun zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt.

Weil er eine Frau am Reumannplatz belästigt, sich entblößt und gegen die Festnahme gewehrt hatte, ist ein 31-Jähriger am Dienstag am Wiener Landesgericht zu 16 Monaten Haft verurteilt worden. Zudem muss er ein weiteres halbes Jahr absitzen, da diese bedingt nachgesehene Strafe widerrufen wurde. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Einzelrichterin Olivia-Nina Frigo, die den Tschetschenen bereits einmal verurteilt hatte, machte dem Mann nochmals eindeutig klar, dass sich das ihm verschriebene Methadon offenbar nicht mit einer Unmenge an Alkohol verträgt. Zwei Vorstrafen, einmal bedingt und einmal teilbedingt, hat der Angeklagte dieser Kombination zu verdanken, die ihn offenbar aggressiv werden lässt.

Beschimpft und belästigt am Reumannplatz in Wien

So auch am 9. Mai, als der damals Obdachlose am Reumannplatz eine Frau belästigte und obszön beschimpfte. Von den Polizisten ließ er sich zunächst beruhigen, um sich danach seiner Kleidung zu entledigen und an seinem Penis “herumzuzupfen”, wie die Anklägerin vortrug. Als ihn die Polizei festnehmen wollten, wehrte er sich durch Fußtritte und Kopfstöße. “Tschuldigung Herr Polizei”, wandte sich der 31-Jährige nun an den Beamten. “Passt scho”, gab sich dieser nicht nachtragend.

An den Vorfall konnte sich der Mann aufgrund seiner Berauschung überhaupt nicht erinnern. “Das ist aber schon ein Problem, wenn Sie immer trinken und dann etwas anstellen”, sagte Frigo. Da ihm dieses Problem durchaus bewusst sei, wurde der Zustand der vollen Berauschung von ihr auch nicht als mildernd gewertet. Neben dem Widerspruch der bedingten Strafe und den 16 Monaten, schwebt noch ein weiteres Jahr Haft über dem Mann. Dieses stammt aus einer teilbedingten Verurteilung. Die entsprechende Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert.

(APA/Red)

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