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Urteil: Ausnahmeklausel bei Rechtsversicherung rund um Corona unwirksam

Der VKI zog gegen die UNIQA vor Gericht, weil die Versicherung Konsumenten die Deckung für einen Rechtsstreit verwehrte
Der VKI zog gegen die UNIQA vor Gericht, weil die Versicherung Konsumenten die Deckung für einen Rechtsstreit verwehrte ©APA/HERBERT NEUBAUER (Sujet)
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist vor Gericht gezogen, weil sich eine Versicherung wegen Reiserücktritten, Flugausfällen und Co. wegen der Coronabekämpfungsmaßnahmen auf eine Ausnahmesituationsklausel berief.
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Reiserücktritte, Flugausfälle, Veranstaltungsabsagen wegen der Coronabekämpfungsmaßnahmen: Einige Rechtsschutzversicherungen haben Kunden im Zusammenhang mit derlei Rechtsstreitigkeiten den Deckungsschutz verwehrt und sich dabei auf die Ausnahmesituationsklausel berufen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zog dagegen vor Gericht. Nun gibt es ein - nicht rechtskräftiges - Urteil gegen die UNIQA: Die Ausnahmeklausel ist unwirksam.

UNIQA-Klausel war eine versicherungstechnisch übliche

Die Klausel der UNIQA war eine, wie sie in der Versicherungsbranche üblich ist. Sie sah vor, dass für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen "in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind", kein Versicherungsschutz besteht.

Ausnahmeklausel als "gröblich benachteiligend" erkannt

Für das Handelsgericht (HG) Wien ist diese Bestimmung gröblich benachteiligend, wie es in seinem Urteil (30 Cg 24/20m - 9) ausführte. Die Klausel könne nur so interpretiert werden, dass mit "hoheitsrechtlichen Anordnungen" sämtliche Zusammenhänge erfasst seien, was zu einer "unangemessen weiten Lücke des Versicherungsschutzes" führe. Es dürfe nicht "jeder noch so ferne Zusammenhang mit einer hoheitsrechtlichen Anordnung für einen Risikoausschluss ausreichend sein", so das Gericht.

Weiters ist die Klausel dem Urteil zufolge intransparent, und zwar aus mehreren Gründen. Zum Beispiel sei unklar, ob nur hoheitsrechtliche Anordnungen von österreichischen Behörden, oder auch jene von ausländischen erfasst sind. Nicht ersichtlich sei zudem, ob nur Gesetze, oder auch Verordnungen und Richtlinien, Bescheide, Erläuterungen, Erlässe etc. gemeint sind.

Konsumenten dürfen auf Rechtsschutzversicherung hoffen

VKI-Juristin Barbara Bauer sagte am Donnerstag in einer Aussendung, dass Konsumenten, die wegen coronabedingter Absagen von Reisen oder Veranstaltungen Rechtsstreitigkeiten haben, nun wieder auf die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung hoffen könnten.

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(APA/Red)

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