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Urteil: Auch Unternehmen erhalten nicht weitergegebene Negativzinsen zurück

Nach dem Urteil am Handelsgericht Wien wird eine Klageflut erwartet.
Nach dem Urteil am Handelsgericht Wien wird eine Klageflut erwartet. ©pixabay.com
Was zunächst nur bei Privatkunden der Fall war, ist nun laut Wiener Handelsgericht auch für Unternehmen gültig: Banken, die Negativzinsen bei Krediten nicht an ihre Kunden weitergegeben haben, müssen die zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen.

Eine Richterin urteilte unter Berufung auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), dass Zinsuntergrenzen ohne gleichzeitige Zinsobergrenzen auch bei Krediten von Unternehmen “gröblich benachteiligend” und somit nichtig sind.

Nur Zinsuntergrenze definiert

Ein Unternehmen hatte die Volksbank Wien wegen eines 2012 abgeschlossenen Kreditvertrags für ein Immobilienprojekt geklagt. Dieser sah zwar eine Zinsuntergrenze von 2,75 Prozent hervor – allerdings keinen Höchstzins. Das Gericht beurteilte dies als “einseitig und zwar ausschließlich zugunsten der Bank”, wofür es “keine sachliche Rechtfertigung” gebe. Die Volksbank muss nun die zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen und darf in den künftigen Zinsvorschreibungen keine Untergrenze anwenden.

Nach mehreren Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) haben zahlreiche österreichische Banken, die Negativzinsen nicht an ihre Kreditnehmer weitergegeben haben, die zu viel verrechneten Zinsen mittlerweile zurückgezahlt – aber eben nur an Privatkunden. Die Banken argumentierten, dass sich die entsprechenden Urteile auf das Konsumentenschutzgesetz stützen. Das Handelsgericht Wien verwies nun aber auf § 879 Abs. 3 des ABGB. Der Paragraf besagt: “Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt”.

Klageflut erwartet

Klägervertreter Rechtsanwalt Roman Taudes von der Kanzlei Aigner + Partner erwartet nun eine Klagsflut: “Im Zuge des Verfahrens kam hervor, dass die Volksbank Wien in weitaus mehr Unternehmerkreditverträgen Zinsuntergrenzen eingefügt hat als vermutet”. Es handle sich somit um keinen Einzelfall – und es sei auch keineswegs auf die Volksbank beschränkt: “Viele in Österreich tätigen Kreditinstitute und Leasinggesellschaften haben sich vergleichbarer unzulässiger Klauseln bedient”. Das Urteil sei nicht nur für die aktuell über 3.800 Bauträger in Österreich relevant, sondern für alle Unternehmer mit Kreditverträgen.

Die Volksbank Wien wollte auf Anfrage der APA keine Stellungnahme abgeben

(APA/red)

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