Nur zwei Hausärzte regulär erreichbar
In den letzten beiden Wochen war die hausärztliche Versorgung in Bregenz besonders angespannt. Neben dem Primärversorgungszentrum (PVZ) Vorkloster standen nur zwei Allgemeinmediziner regulär für ihre Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Wer kurzfristig ärztliche Hilfe suchte, musste viel Geduld mitbringen.
Sommeröffnungszeiten im PVZ Vorkloster
Ein zentraler Anlaufpunkt war das PVZ Allgemeinmedizin Vorkloster. Doch auch hier gab es Einschränkungen: Statt der üblichen 40 Stunden war das Zentrum im Juli und August lediglich 30 Stunden pro Woche geöffnet. Immerhin – erreichbar war das Team durchgängig von Montag bis Freitag. Ärztinnen und Ärzte innerhalb des PVZ vertreten sich gegenseitig, sodass grundsätzlich eine Grundversorgung besteht. Dennoch war die Reduktion für viele Patientinnen und Patienten spürbar.

Urlaubsvertretung im Urlaub
Für zusätzlichen Frust sorgte eine besondere Situation: Manche Patientinnen und Patienten wurden von ihrer Hausarztpraxis an eine Urlaubsvertretung verwiesen – nur um dort ebenfalls vor verschlossenen Türen zu stehen. Offiziell sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, für die Zeit ihrer Abwesenheit eine Vertretung zu organisieren. Doch in der Realität kam es in den vergangenen zwei Wochen genau zu diesen Überschneidungen.
Ausweichen in Nachbargemeinden keine Option
Auch ein Ausweichen auf eine Nachbargemeinde war für viele Patienten keine Option. Ohne Wohnsitz kein Termin war eine vielfach geäusserte Antwort, wenn nicht ohnehin auf einen generellen Aufnahmestopp verwiesen wurde.
Keine klare Abstimmung unter Ärzten
Eine zentrale Regelung, wie viele Hausärzte gleichzeitig auf Urlaub gehen dürfen, gibt es nicht. Jede Praxis ist selbst dafür verantwortlich, eine verlässliche Vertretung zu organisieren. Wird ein Primärversorgungszentrum eingebunden, muss dies im Vorfeld abgestimmt und mit den Patientinnen und Patienten kommuniziert werden. In Bregenz war dies zuletzt nicht immer der Fall – und genau das führte zu Versorgungslücken und teilweise heillos überfüllten Warteräumen.
Wer ist verantwortlich?

Die Österreichische Gesundheitskasse betont, dass es klare Vereinbarungen mit der Ärztekammer gibt und davon ausgegangen wird, dass sich die Vertragspartner daran halten. Von Seiten der Ärztekammer wiederum verweist man auf Anfrage darauf, dass die ÖGK zuständig und verantwortlich sei. Wer also im Endeffekt verantwortlich ist, oder ob es einfach an einer mangelnden Abstimmung der Ärzte untereinander scheitert, bleibt offen. Recherchen zeigen aber, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, auch aus anderen Gemeinden erreichten die Redaktion Meldungen, dass es im August beinahe unmöglich war, kurzfristig einen Arzttermin zu bekommen.
(VOL.AT)