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Urlaub trotz Schweinegrippe: Tipps für sicheres Reisen

Weihnachtszeit ist Reisezeit. Doch aufgrund der Schweinegrippe sind viele Österreicher verunsichert: Soll man zu Hause bleiben oder kann man unbesorgt auf Urlaub fahren? "Das Risiko ist überall gleich hoch zu erkranken", beruhigte der Wiener Tropenmediziner Herwig Kollaritsch beim Reise-Sicherheitsgipfel 2009 in Wien.
Jedoch legte er den Reisenden nahe, über eine Impfung nachzudenken – auch wenn man nicht unmittelbar einer Risikogruppe angehöre.

“Es gibt keine wunderbarere Ansteckungsmöglichkeit als einen Flughafen, wo viele Menschen beisammen sind”, so Kollaritsch. So müsse man unter Umständen damit rechnen, gesund wegzufahren und im Urlaubsort erkrankt. Falls das der Fall ist, riet Martin Bachlechner, Vorstandsdirektor des Verkehrsbüros, dies vor Ort der Reiseleitung zu melden. Diese würde sich um “alles Weitere” kümmern.

Eine besondere Auswahl an Arzneimittel in den Urlaub mitzunehmen, hat für Kollaritsch wenig Sinn – außer es handle sich um Risikopatienten. Diese sollten – egal ob geimpft oder nicht – vor der Abreise einen Arzt konsultieren und unter Umständen antivirale Medikamente mitnehmen. Unmittelbar nach der Erkrankung beziehungsweise mit Fieber sollte grundsätzlich nicht geflogen werden. Denn das kann für die Betroffenen gesundheitliche Folgen haben. Vielmehr wird empfohlen, den Flug zu verschieben.

Generell beklagt die Reisebranche noch keine Einbußen aufgrund der Schweinegrippe. “Momentan ist das absolut kein Thema”, betonte Josef Peterleithner, Pressesprecher von TUI Austria. Die Schweinegrippe habe keine Auswirkungen auf das Reiseverhalten der Österreicher. Dennoch scheinen sich die Urlauber vermehrt absichern zu wollen: Heuer – vor allem in den vergangenen Monaten – seien mehr Reiseversicherungen abgeschlossen worden, weiß Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung.

Sturzelbaum riet zu einer genauen Überprüfung der Angebote, denn bei einer Schweinegrippeerkrankung im Urlaub würde es von den Vertragsbedingungen der Anbieter abhängen, ob die dadurch entstehenden Kosten, etwa für Spital oder Rückreise, übernommen werden. Reisestornierungen vor dem Antritt aufgrund einer H1N1-Infektion sind hingegen nicht gedeckt, weil es einen sogenannten Pandemie- und Epidemieausschluss gäbe.

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