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Urlaub mit Hund - Diese Stolpersteine gibt es

ÖAMTC: Wer mit Hund urlauben möchte, sollte Einreisebestimmungen kennen.
ÖAMTC: Wer mit Hund urlauben möchte, sollte Einreisebestimmungen kennen. ©ÖAMTC
Ein Urlaub mit Hund kann im wahrsten Sinne tierisch gut werden – sofern man die Einreisebestimmungen des Reiselands kennt.

"Jedes Land fordert unterschiedliche Gesundheitsnachweise für das Tier", weiß Maria Renner, Touristikexpertin des Mobilitätsclubs. "Generell benötigen Hunde auf allen Auslandsreisen den EU-Heimtierausweis – auch in Nicht-EU-Ländern." In einigen Destinationen sind weitere Dokumente nötig, die ebenfalls beim Tierarzt ausgestellt werden müssen:

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Vor dem Urlaub zum Tierarzt

  • Tollwut-Antikörpertest: Wer nach Montenegro, Serbien, in die Türkei oder die Ukraine reist, muss mit dem Hund einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper durchführen lassen. Dieser ist vor der Anreise verpflichtend und sollte rechtzeitig vor Urlaubsantritt, am besten zwei bis drei Wochen vorab, vorgenommen werden.
  • Bandwurm-Behandlung: "Für die Einreise nach Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen ist eine Bandwurm-Behandlung nötig. Diese muss ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden", sagt die ÖAMTC-Expertin.
  • Gesundheitszeugnis: Auch wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland, der Ukraine und der Türkei ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Es darf nicht älter als zehn Tage und sollte in Englisch oder der Landessprache ausgestellt sein. Für die Türkei muss das Zeugnis in Türkisch ausgestellt bzw. übersetzt oder konsularisch beglaubigt sein. Für Russland ist außerdem eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Regeln für Listenhunde

Strengere Regeln gelten oftmals für Listenhunde, häufig Kampfhunde genannt.

  • Kroatien: Hunde der Rasse Terrier (Typ Bull) und deren Mischlinge sind in Kroatien nur erlaubt, wenn der Besitzer über einen Zuchtnachweis verfügt und der Hund im Stammbuch des FCI (größter internationaler kynologischer Dachverband) eingetragen ist. Sonst wird die Einreise nicht gestattet.
  • Deutschland: "Für einen Aufenthalt bis zu vier Wochen mit einem gelisteten Hund gelten keine Einschränkungen", sagt ÖAMTC-Expertin Renner. "Ab einer längeren Aufenthaltsdauer ist die Einreise von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terriern, Staffordshire-Bullterriern und Bullterriern sowie deren Kreuzungen untereinander allerdings verboten."

Wer mit dem Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen anreist, sollte während der Fahrt auf ausreichend Pausen und Wasser sowie Hitzeschutz achten. Lange Fahrten verlegt man an heißen Tagen besser in die Morgen- oder Abendstunden. Die Klimaanlage darf nicht zu kalt eingestellt sein und auch das Fenster bleibt während der Fahrt besser geschlossen – Zugluft führt bei Hunden leicht zu Bindehautentzündung. "Wichtig ist auch, dass der Hund im Fahrzeug stets gut gesichert ist", sagt die ÖAMTC-Expertin. "Am besten eignet sich eine spezielle Transportbox."

Weitere Einreisebestimmungen für Hunde findet man in der ÖAMTC-App "Meine Reise". Die inkludierte Reise-Checkliste führt alle benötigten Dokumente für das Urlaubsland und Utensilien für den Hund auf. Außerdem findet man die Straßenverkehrsregeln der Urlaubsdestination, Infos zu Sehenswürdigkeiten und Kartenmaterial. Dank Nothilfe-Assistent können Club-Mitglieder auf einen Klick die Hilfe des Mobilitätsclubs anfordern. Infos unter www.oeamtc.at/meinereise.

(Red.)

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