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Urlaub in einer Pandemie: Worauf muss man achten, Frau Hinteregger?

Die Pandemie hat vieles verändert - auch was die Urlaubsplanung angeht. Umso wichtiger ist es, dass bereits vor der Buchung auf vieles geachtet wird. Was das genau ist und worauf man keinesfalls verzichten sollte, erklärt Karin Hinteregger, Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz der AK Vorarlberg, im VOL.AT-Interview.

Eines steht fest, einen Urlaub im Winter buchen, das gibt es seit Beginn der Pandemie nicht mehr. Gefühlt im Stundentakt kann sich die Situation ändern und ein Land wird zum Risikogebiet erklärt.

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Stetiges informieren ist das A und O

Aus diesem Grund heißt der wichtigste Rat des Konsumentenschutz: "Informieren Sie sich!". Und zwar nicht nur vor der Buchung, sondern immer wieder. Auch einige Tage bevor die Reise angetreten wird, müssen die aktuellen Zahlen, die Vorschriften und Maßnahmen kontrolliert werden. Nur so steht einer hoffentlich entspannten Reise nichts im Weg.

Bei Pauschalreisen klar im Vorteil

Außerdem empiehlt Dr. Karin Hinteregger, Pauschalreisen zu buchen. Denn hier nimmt der Veranstalter dem Konsumenten viel Risiko ab. "Risiko in dem Sinn, dass es unsicher ist. Die Situation kann sich schnell ändern", schildert die Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz die aktuelle Situation. Außerdem sind spontan Entschlossene derzeit klar im Vorteil. Denn wer kurzfristig bucht, hat eindeutig einen besseren Überblick über das aktuelle Geschehen.

Wie die Abteilungsleiterin zu Stornoversicherungen steht, was man bei Individualreisen für Möglichkeiten hat, ob sich der Weg zum Reisebüro wirklich lohnt und was sich im vergangenen Jahr alles geändert hat, erläutert Dr. Karin Hinteregger im Video. Bei weiteren Fragen oder Problemen könne Sie sich jederzeit über das Kontaktformular an die Konsumtenschutzabteilung der AK Vorarlberg wenden.

Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben, wo es im Urlaub hingeht?

Christian Maier ist der Leiter der Abteilung Arbeitsrecht der AK Vorarlberg. Er weiß genau was in Zeiten von Corona erlaubt ist und was nicht. So können Arbeitnehmer guten Gewissens ihren Urlaub antreten. "Der Arbeitgeber kann nicht vorschreiben, wo ich, wie lange oder in welchem Land ich Urlaub machen. Urlaub ist eine Privatsache. Also Vorschriften in dieser Hinsicht gibt es nicht", weiß Arbeitsrechtsexperte Christian Maier.

Reisewarnungen

Eine Reisewarnung allein ist noch kein Grund seinen Urlaub nicht anzutreten. Dennoch ist es wichtig, dass man sich an die dort behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen hält. Man sollte seinen Arbeitgeber aber über diese Reise informieren, rät Maier. So kann der Arbeitgeber Verhaltensregeln für den Betrieb für die Zeit danach treffen.

Was passiert, wenn man nach dem Urlaub positiv auf Covid-19 getetstet wird oder man sogar im Urlaub erkrankt, dass erklärt Arbeitsrechtsexperte Christian Maier im Video.

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