Unzulässige Zusatzgebühr: Müllpfand am Nova Rock 2024 rechtswidrig
Ein umstrittener "Müllpfand" in Höhe von 20 Euro hat das Nova Rock Festival 2024 nun ein juristisches Nachspiel eingebracht. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Nova Music Entertainment GmbH – und bekam recht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) schloss sich der Argumentation der Vorinstanzen an: Die Müllgebühr ist rechtswidrig.
OGH beurteilt Müllbeitrag bei Nova Rock 2024 als unzulässig
Laut Veranstalter wurde der Müllpfand vor Ort in bar eingehoben: 20 Euro, wovon 10 Euro bei Rückgabe eines halbvollen Müllsacks retourniert wurden. Die anderen 10 Euro wurden als „Müllbeitrag“ einbehalten – unabhängig davon, ob tatsächlich Müll produziert wurde. Auch Besucher:innen mit Rucksack oder ohne Campingausrüstung waren betroffen.
Der OGH stellte klar, dass die Müllentsorgung Teil der grundlegenden Pflichten des Veranstalters ist – und nicht gesondert verrechnet werden darf. Es handle sich um eine unzulässige Zusatzleistung.
Rückgabe nur bei halbvollen Müllsäcken
Besonders kritisch beurteilte das Höchstgericht, dass nur bei Rückgabe eines „mindestens halbvollen Müllsacks“ eine teilweise Rückerstattung gewährt wurde – unabhängig vom tatsächlichen Müllaufkommen. Besucher:innen, die wenig oder keinen Müll produzierten, wurden damit benachteiligt. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Regelung sah das Gericht nicht.
(Red)