Unwetter und Waldbrände: Was Urlauber jetzt wissen müssen

In einer ganzen Reihe von Mittelmeerländern wüten Waldbrände. Zahlreiche Destinationen und damit auch viele Urlauber aus Vorarlberg sind davon betroffen. Als besonders dramatisch wird die Lage in Griechenland auf der beliebten Ferieninsel Rhodos beschrieben. Naturgemäß beschäftigen betroffene Urlauber brennende Fragen: Wie sieht es mit Reiserücktritten und Stornierung im konkreten Fall und bei Katastrophenfällen aus?
Gibt es beispielsweise Anspruch auf Schadenersatz bei Pauschalreisen? Welche Ansprüche können Urlauber eigentlich geltend machen? Dazu stand Karin Hinteregger als Abteilungsleiterin für Konsumentenberatung bei der AK Vorarlberg als Gast bei "Vorarlberg LIVE" den Fragen von VN-Chefredakteur und Moderator Gerold Riedmann Rede und Antwort.
Empfehlung für Pauschalreisen
Es gelte zu unterscheiden, ob eine Pauschalreise gebucht wurde oder Urlauber als Individualreisende eine Feriendestination aufgesucht hätten, betont Hinteregger. Bei gebuchten Pauschalreisen sei der Reiseveranstalter fürs Wohlergehen der Urlauber verantwortlich.
Die ganze Sendung:
Nachdem keine Reisewarnung ausgesprochen wurde, bei der Betroffene gesetzlich ein Rücktrittsrecht hätten, müsse man den Einzelfall anschauen. "Um nun von eine Reise zurücktreten zu können, benötigt es eine unvermeidbare und außergewöhnliche Situation am Bestimmungsort, die die Durchführung einer Pauschalreise sehr beeinträchtigen beziehungsweise den Transport unmöglich machen." Rauchschwaden könnten "nur unter Umständen den Urlaub beeinträchtigen" und zu einem Preisminderungsanspruch führen.
Die Sendung "Vorarlberg LIVE" ist eine Kooperation von VOL.AT, VN.at, Ländle TV und VOL.AT TV und wird von Montag bis Freitag, ab 17 Uhr, ausgestrahlt. Mehr dazu gibt's hier.
(VOL.AT/VN)