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Unterhaltsvorschuss: Leichter Zugang verlängert

Ein Exekutionsantrag ist nicht mehr nötig.
Ein Exekutionsantrag ist nicht mehr nötig. ©APA
Der erleichterte Zugang zum Unterhaltsvorschuss wird bis Jahresende verlängert. Das sei "notwendig, solange die Krise anhält".

Die Regierung hat per Verordnung den in der Coronakrise erleichterten Zugang zum staatlichen Unterhaltsvorschuss um zwei Monate bis Jahresende verlängert. Ein Exekutionsantrag vor Gericht ist also weiterhin vorübergehend keine Voraussetzung mehr für den staatlichen Unterhaltsvorschuss. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) stellte in einer Aussendung am Freitag auch eine weitere Verlängerung in Aussicht - es sei klar, "dass das notwendig sein wird, solange die Krise anhält".

Zwei statt drei Kriterien

An sich wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Es muss ein entsprechender gerichtlicher Beschluss oder Vergleich vorliegen, der Zahler in Verzug sein und das Kind einen Exekutionsantrag stellen. Letzteres fiel mit der Erleichterung weg.

"Die Coronakrise trifft auch viele Väter und Mütter, die Unterhalt für ihr Kind oder ihre Kinder leisten - und jetzt Schwierigkeiten haben, diesen Unterhalt zu begleichen. Hier springt der Staat ein und hilft jenen Kindern, deren Eltern vorübergehend den Unterhalt nicht zahlen können", erklärte Zadic. Es handle sich um eine "unbürokratische Unterstützung" für Alleinerziehende und ihre Kinder in dieser Ausnahmezeit, betonte Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP). Ein "wichtiges Signal an Alleinerziehende" sah auch Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP).

(APA/red)

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