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Unsicherheiten beim Energiekostenzuschuss II sind nun beseitigt

Der Energiekostenzuschuss II nun unter Dach und Fach.
Der Energiekostenzuschuss II nun unter Dach und Fach. ©APA/EVA MANHART (Symbolbild)
Die Unsicherheiten bezüglich des Energiekostenzuschusses II sind nun beseitigt. Die EU-Kommission hat die Richtlinie genehmigt, und es gibt auch Einvernehmen zwischen den zuständigen nationalen Ministerien, teilte das Wirtschafts- und Arbeitsministerium am Montag mit.
Kritik an Rechtsunsicherheit
Fiskalrat bemängelt Energiekostenzuschuss II

Dies schafft "nun endgültige Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Antragsstellung," so das Ministerium. Die staatliche Förderbank aws (Austria Wirtschaftsservice) beginnt nun mit der Prüfung der Anträge.

Energiekostenzuschuss II ist unter Dach und Fach

"Die aws ist mit der Prüfung und Abwicklung der eintreffenden Anträge betraut, wobei ein First-come-first-serve-Prinzip, je nach budgetärer Notwendigkeit, angewendet wird", heißt es in der Aussendung des Ministeriums weiter. Unternehmen haben noch bis zum 7. Dezember Zeit, einen Antrag bei der Förderbank einzureichen.

Zuschüsse für Unternehmen im Jahr 2023

Die Zuschüsse für Unternehmen reichen im Jahr 2023 von 3.000 Euro bis zu 150 Mio. Euro. Der Förderzeitraum erstreckt sich über das gesamte Jahr 2023 und ist in zwei Förderperioden unterteilt. Die erste Förderperiode betrifft angefallene Energiemehrkosten von Januar bis Ende Juni, während sich die zweite Förderperiode auf angefallene Energiemehrkosten von Anfang Juli bis Ende Dezember bezieht.

Im Vorfeld der Anmeldung gab es bereits eine Voranmeldephase für den Energiekostenzuschuss II, die von etwa 84.000 Unternehmen genutzt wurde.

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) hatte zuvor die bestehende Rechtsunsicherheit sowie die "extrem kurzen Antragsfristen" beim Energiekostenzuschuss II kritisiert. Seitens des Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass der straffe Zeitplan auf dem Krisenrahmen der Europäischen Union basiert, der bis Ende des Jahres befristet ist.

(APA/Red)

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