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Unis in Österreich: Neue Regeln für Online-Prüfungen

Bei den Online-Prüfungen gibt es neue Regeln.
Bei den Online-Prüfungen gibt es neue Regeln. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Themenbild)
An den österreichischen Hochschulen gibt es neue Regeln für Online-Prüfungen. Unter anderem muss eine Prüfung bei technischen Problemen abgebrochen werden.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat neue Regeln für Online-Prüfungen an den Hochschulen erlassen. In einer Verordnung wird unter anderem festgehalten, dass die Identität des Prüflings vor Beginn der Prüfung festgestellt werden, Schummeln hintangehalten und bei technischen Problemen die Prüfung abgebrochen werden muss.

Mindestanforderungen für Online-Prüfungen

Als Mindesterfordernis für Online-Prüfungen ist etwa festgehalten, dass "geeignete technische Infrastruktur auf Seiten des Prüfenden und der oder des Studierenden vorhanden sein muss". Außerdem sind "technische oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der eigenständigen Erbringung der Prüfungsleistung" der Studenten vorzusehen.

Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, in das die Studenten elektronisch Einsicht nehmen können - ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen einschließlich der jeweiligen Antwortmöglichkeiten. Bei einem Schummelversuch ist die Prüfung abzubrechen und auf die Gesamt-Antritte anzurechnen, bei technischen Problemen ohne Verschulden des Studenten wird ebenfalls abgebrochen, allerdings ohne Anrechnung auf die Zahl der Prüfungsantritte.

Gegenüber dem Begutachtungstext gestrichen wurde dagegen die Möglichkeit für die Unis, bei Aufnahmeverfahren heuer auf die schulischen Leistungen der Studienwerber zurückzugreifen. Neu dazugekommen ist die Möglichkeit für Studenten, sich von Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen wieder abzumelden, wenn sie mit dem neuen Fernlehr-Modus nicht zurechtkommen.

Lehrveranstaltungsfreie Zeit im Sommer soll entfallen

Weitere Eckpunkte: Unter anderem soll im Sommer die lehrveranstaltungsfreie Zeit entfallen können, Fristen geändert oder Studieneingangs- und Orientierungsphasen verschoben werden können. In einer weiteren Verordnung festgehalten ist außerdem die Einführung des bereits angekündigten "neutralen" Semesters bei der Studienförderung. Das Sommersemester 2020 bleibt damit etwa für die Berechnung der Anspruchsdauer, die Fristen zum Nachweis des Studienerfolgs oder die Einhaltung der Altersgrenze außer Betracht. Nicht verordnet wurde dagegen ein Entfall bzw. eine Rückzahlung der Studiengebühren für dieses Semester.

Die ÖH zeigt sich über die Verordnungen "zwiegespalten": "Zu spät und zu wenig - so lassen sich die Verordnungen zusammenfassen", hieß es in einer Aussendung. Zwar seien etwa die zusätzlichen Toleranzsemester bei Studien- und Familienbeihilfe, Fristverlängerungen und die transparentere Ausgestaltung der Kriterien für Online-Prüfungen positiv. Das Ministerium habe aber für dieses "absolute Minimum" ein Monat gebraucht. Außerdem fehlten neben dem Erlass der Studiengebühren unter anderem auch eine generelle Erweiterung der Toleranzsemester.

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(APA/Red)

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