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"Ungehinderte Einreise nach Vorarlberg weiterhin nicht möglich"

"Auch wenn bei allen Grenzübergängen die Sperren aufgehoben wurden, bleiben die Einreisebedingungen unverändert“
"Auch wenn bei allen Grenzübergängen die Sperren aufgehoben wurden, bleiben die Einreisebedingungen unverändert“ ©VN-NEUE
14 Tage Quarantäne nach kurzem Rad-Ausflug nach Lindau.
Die Situation an Österreichs Grenzen
Grenzen: Ab Sonntag nur mehr Stichproben

Am Sonntag, 17. Mai 2020 und Punkt 00:00 Uhr wurden alle Vorarlberger Grenzübergänge geöffnet. Seit Sonntag in der Früh wird nicht mehr lückenlos, sondern nur noch selektiv kontrolliert. Das schöne Wetter der letzten Tage lud auch gleich viele Vorarlberger dazu ein, mit Auto, Motorrad oder Fahrrad einen Ausflug über die Grenze zu machen. Bei ihrer Rückkehr nach Vorarlberg mussten diese jedoch an den Grenzübergängen feststellen, dass eine Wiedereinreise nach Vorarlberg bzw. überhaupt eine Einreise nach Vorarlberg nach wie vor nicht so einfach möglich ist wie gedacht.

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"Ungehinderte Einreise weiterhin nicht möglich"

„Auch wenn bei allen Grenzübergängen die Sperren aufgehoben wurden und nur mehr stichprobenartig kontrolliert wird, bleiben die Einreisebedingungen unverändert“, räumen Sicherheitslandesrat Christian Gantner und Landespolizeidirektor Hans-Peter Ludescher mit einem derzeit mancherorts vorherrschenden Missverständnis auf.

"Ein ungehinderter Reiseverkehr ist weiterhin nicht möglich", stellen Vorarlbergs Sicherheitslandesrat und Vorarlbergs Landespolizeidirektor am Dienstag in einer gemeinsamen Aussendung klar.

Die Covid-19-Einreisebestimmungen der Gesundheitsbehörden für Österreich bleiben aufrecht, wiederholen Gantner und Ludescher ihre Worte aus der letzten Woche.

Die Einreise sei weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt:Eine Ein- bzw. Wiedereinreise nach Vorarlberg ohne anschließende 14-tägige Heimquarantäne oder einem ärztlichen Gesundheitszeugnis sei weiterhin nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Konkreter: Wer etwa auf Deutschland, der Schweiz oder Liechtenstein einreist, muss ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen, dass ein Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Andernfalls hat sich die einreisende Person (österreichische StaatsbürgerIn oder Wohnsitz in Österreich) einer 14-tägigen Heimquarantäne zu unterziehen.

14 Tage Quarantäne wegen kurzem Rad-Ausflug nach Lindau

Diverse Erfahrungen an den Grenzkontrollstellen zeigten, dass es noch Unsicherheiten darüber gebe, wann man nun einreisen darf oder nicht.

Gantner und Ludescher nennen ein Beispiel aus der Praxis: "So bedeutete die Wiedereinreise nach Vorarlberg, etwa nach einem schnellen Ausflug über der Grenze, beispielsweise mit dem Fahrrad nach Lindau, für ein paar Personen eine sofortige Heimquarantäne für 14 Tage."

Diese sei von der Gesundheitsbehörde angeordnet worden, die Einhaltung könne per Gesetz wegen kontrolliert werden.

Ausnahmen bei der Einreise nach Vorarlberg

Ausgenommen sind unter anderem der Pendler-Berufsverkehr sowie der Güter- und gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) und Personen, die besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis oder zwingende Gründe der Tierversorgung glaubhaft machen können.

Zu diesen besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zählen ausdrücklich auch grenzüberschreitende Lebenspartnerschaften. Im Falle einer Kontrolle muss die Lebenspartnerschaft ebenfalls glaubhaft gemacht werden können, etwa durch die Vorlage der Wohnsitzbestätigung oder Passkopie des Partners in Österreich.

Hinweise zu den Einreisebestimmungen

Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie unter www.vorarlberg.at in der Rubrik „Coronavirus: Mobilität und Verkehr“ abrufbar. Hier finden Sie auch eine Auflistung häufig gestellter Fragen sowie sämtlicher Formulare.

Das gilt für Reisen nach Deutschland - FAQ der deutschen Bundespolizei:

(Red.)

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