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Unfallversicherung gilt laut neuem Gesetz auch im Home-Office

Wer im Home Office arbeitet, ist nun auch unfallversichert
Wer im Home Office arbeitet, ist nun auch unfallversichert ©Pixabay (Sujet)
Eine Unsicherheit, die jüngst im Raum stand, ist nun geklärt: Arbeitnehmer sind auch im Home-Office unfallversichert. Dies und mehr ist Inhalt des dritten Gesetzespakets zur Corona-Krise.
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Mit dem dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise, das am Freitag vom Nationalrat beschlossen wird, wird klargestellt, dass Arbeitnehmer nun auch bei Heimarbeit unfallversichert sind. Die Regelung gilt rückwirkend mit 11. März.

Inhalt des dritten Gesetzespakets zur Corona-Krise

Änderungen werden auch bei der Alkoholsteuer vorgenommen. Für die Herstellung von Biozidprodukten und vergleichbaren Desinfektionsmittel kann bis 31. August ein Antrag auf Steuervergütung gestellt werden.

Bestehende Inbetriebnahmefristen für Ökostromanlagen können um jeweils sechs Monate erstreckt werden, da sich Inbetriebnahmen derzeit verzögern können. Entsprechende Regelungen werden auch im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorgenommen.

Maßnahmen rund um Freiwillige, Steuern und Gebühren

Personen, die bereits einen freiwilligen Dienst absolviert haben, können laut Gesetzesvorschlag ein außerordentliches Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Es soll dabei auch ein möglichst breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten ermöglicht werden, damit Auslandsdiener ihren Auslandsfreiwilligendienst nach erfolgter Heimreise ohne Unterbrechung im Inland fortsetzen können.

Weitere Maßnahme betreffen etwa eine Steuerbefreiung für pensionierte Ärzte, die sich im Rahmen der Corona-Krise engagieren. Vergütungen für außerordentliche Zivildiener und Milizsoldaten werden nicht auf die Familienbeihilfe angerechnet. Die Gebühren in der Justiz, die im Mai steigen sollten, werden bis Jahresende nicht erhöht.

(apa/red)

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